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Angabe aller Arten verbindlicher Auskünfte; leichtere Inanspruchnahme der Übergangsregeln

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Kommentare

3 Kommentare

  • Tania Schwarz-Krüger

    Guten Morgen Herr Hartinger,

    derzeit melde ich die vZTA noch auf Positionsebene mit C626, die EORI-Nr. mit 9DFC bzw. 9DFD gebe ich nicht an. Es ist doch korrekt, dass bisher nur die Angabe von C626, mit der Debti-Nr. auf Positionsebene ausreichend ist und erst mit ATLAS 3.0 die weiteren Angaben aufzuführen sind?

    Für Ihre Rückmeldung im Voraus vielen Dank.

    MfG

    Tania Schwarz-Krüger

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  • Thomas Hartinger

    Guten Morgen Frau Schwarz-Krüger,

    ich habe mal im Help Center nach 9DFC gesucht und bin auf folgenden die Einfuhr betreffenden Beitrag gestoßen: https://service.aeb.com/hc/de/articles/360019548618-ATLAS-Info-0116-21-vZTA-oder-vUA-in-Importen-melden

    Bzgl. Ausfuhr bin ich auf eine Diskussion gestoßen, derzufolge die Angabe erst mit AES 3.0 erforderlich wird; in der Codeliste I0136 der AES 2.4-Unterlagenarten kommt soweit ich das sehe 9DF nicht vor. Daher würde ich Ihrer Schilderung beipflichten.

    Freundliche Grüße,

    Thomas Hartinger

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  • Tania Schwarz-Krüger

    Besten Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

    MfG

    Tania Schwarz-Krüger

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