Update der Warennummern 2023
Am 8. November hat das Statistische Bundesamt (DESTATIS) die Änderungen des Warenverzeichnisses für 2023 veröffentlicht. Diese wirken sich in der Folge auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) aus. Denken Sie daher daran, dass für das Jahr 2023 nur noch die ab dem 1. Januar 2023 gültigen Warennummern für Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen zulässig sind. Das ist in den AEB-Anwendungen zu beachten:
Nur aktuelle Warennummern sind korrekte Warennummern – daher ist eine Überprüfung und die Pflege in Ihren Stammdaten und Vorlagen notwendig.
Für 2023 wurden z. B. Änderungen in der 7. und 8. Stelle für folgende Waren vorgenommen:
- Kapitel 8: „Plattpfirsiche und Plattnektarinen“,
- Kapitel 10: bestimmter Reis
- Kapitel 25, 26 28 und 85: bestimmte „kritische Rohstoffe“
- Kapitel 29 einige chemische Erzeugnisse („DOTP“)
- Kapitel 76: „Barren und Bolzen, aus Aluminium“
Weitere Anpassungen wurden z. B. bei pharmazeutischen Stoffen oder bei Gütern der Informationstechnologie vorgenommen.
Da sieben Warennummern keine eindeutige Zuordnung zu den Warennummern 2023 zulassen und eine neue Warennummer 2023 ohne Entsprechung zum Jahr 2022 neu aufgenommen wurde, sollten Sie die textlichen Aktualisierungen prüfen.
Passen Sie Ihre AEB-Anwendung an
Für Ihre AEB-Anwendungen ist eine Überarbeitung der Materialstammdaten notwendig, Bewilligungen sollten geprüft und die Vorlagen aktualisiert werden.
Detaillierte Hinweise zum Vorgehen und was bei der Umstellung in Ihrer Anwendung zu beachten ist, finden Sie in unserem Help Center Artikel: Update der Warennummern 2023 in den Anwendungen von AEB
AEB stellt Ihnen zuverlässig alle Dateien technisch für Ihre Systeme rechtzeitig aufbereitet zur Verfügung.
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