Weitere Digitalisierung bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
Derzeit werden verbrauchsteuerpflichtige Waren, für die bereits Verbrauchsteuer entrichtet wurde, im B2B-Geschäft zwischen zwei Mitgliedstaaten mit einem vereinfachten Begleitdokument (VBD) versendet. Ab 13. Februar 2023 soll das Verfahren in EMCS integriert werden.
Mit EMCS 2.5 wird das papierbasierte Verfahren mit dem VBD für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, bei denen die Verbrauchsteuer im Abgangsmitgliedstaat entrichtet wurde, durch ein elektronisches Verfahren auf Basis eines vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (v-e-VD) abgelöst.
Der Stichtag 13. Februar 2023 wird durch die neue Systemrichtlinie der EU (2020/262) vorgegeben. Darauf aufbauend werden in EMCS für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, bei denen die Verbrauchsteuer im Abgangsmitgliedstaat entrichtet wurde, vier neue Beteiligte eingeführt: zertifizierter Versender, zertifizierter Versender im Einzelfall, zertifizierter Empfänger, zertifizierter Empfänger im Einzelfall.
Die Umsetzung in der unter 2: Neue Funktionalitäten bei Beförderung von Waren des verbrauchsteuerpflichtigen steuerrechtlichen freien Verkehrs mit vereinfachtem elektronischen Verwaltungsdokument (v-e-VD) näher beschrieben.
Nutzen Sie bislang das VBD im Papierverfahren, informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt über notwendige Voraussetzungen für die neuen Beteiligtenrollen und kommen Sie bei Bedarf auf AEB zu: Anfrage zu EMCS Filing.
Für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung wird bis voraussichtlich 19. November 2023 auch weiterhin EMCS Release 2.4 genutzt werden können (weiche Migration).
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