Rückfragen zum Carnet ATA bei französischer Ausgangszollstelle
Ein Carnet ATA verwenden Sie als eine Art Reisepass z. B. für Messegüter oder Warenmuster bei einer vorübergehenden Verbringung ins Ausland. Ausgestellt wird es durch Ihre IHK vor Ort. Dabei kann es derzeit vermehrt zu Rückfragen bei einer französischen Zollabfertigung kommen. Die DIHK rät daher zur Vorbereitung.
Die IHK Nord Westfalen veröffentlicht eine Meldung, laut der der DIHK wiederholte Berichte über Probleme an französischen Ausgangszollstellen vorliegen. Demnach wird das Fehlen des gelben Ausfuhrblatts moniert.
Der UZK-IA stellt die Aufgaben der Ausfuhrzollstelle klar. Hier gelten die Vorgaben nach Artikel 339 „Verwendung eines Carnet ATA oder Carnet CPD als Ausfuhranmeldung“.
Die Ausfuhrzollstelle prüft die inhaltliche Übereinstimmung der Waren mit den Angaben im Carnet und bescheinigt diese auf dem Umschlag- bzw. Stammblatt sowie dem entsprechenden Ausfuhrabschnitt, letzteren behält sie laut Vorschrift ein.
Der Verweis auf die französische Version des amtlichen Zollblattes, das die DIHK zur Verfügung stellt, sollte Missverständnisse beseitigen können. Daher empfiehlt die DIHK, diese Information parat zu haben.
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