Update im Freihandelsabkommen der EU mit Singapur
Die EU und Singapur haben eine Anpassung in ihrem Freihandelsabkommen beschlossen. Derzufolge löste für Ausfuhren aus der EU das REX-System zum 1. Januar 2023 das System des Ermächtigten Ausführers ab. Für präferenzbegünstigte Ausfuhren aus der EU im Wert über 6.000 Euro ist also die Registrierung als Ausführer in der REX-Datenbank der EU erforderlich. Jedoch gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. März, während der die Behörden in Singapur noch von Ermächtigten Ausführern ausgestellte Ursprungserklärungen akzeptieren.
Etwas versteckt wurde auch die Bezeichnung „Ursprungserklärung“ in „Erklärung zum Ursprung“ geändert. Dies führt dazu, dass bei der Einfuhr nach Deutschland die Unterlagencodierung U101 – „Erklärung zum Ursprung, von einem registrierten Ausführer in Singapur ausgefertigt“ statt der bisher verwendete Unterlage N864 angegeben werden muss (ATLAS – Info 0389/22). Soweit bekannt hat sich in Singapur nichts an der Vergabe der dortigen Firmennummern geändert.
Mit Umstellung ist gemäß der EU Verhandlungsposition eine Unterschrift unter der Erklärung zum Ursprung nicht mehr vorgesehen. Anzugeben ist jedoch der Ausführer; für diesen wurde eine Begriffsdefinition aufgenommen als eine in einer Vertragspartei befindliche [natürliche oder juristische] Person, die nach den Gesetzen und sonstigen Vorschriften der Vertragspartei das Ursprungserzeugnis ausführt oder herstellt und eine Erklärung zum Ursprung ausfertigen kann. Ein Hersteller kann also eine Erklärung zum Ursprung abgeben, selbst wenn er die Ware nicht selbst versendet.
Die Mitteilung der DG TAXUD geht über die Fachinformation des Zolls hinaus und nennt auch die Umstellung der Listenregeln auf das aktuelle Harmonisierte System 2022 und die Ausweitung des Warenkreises, für das bei Einfuhren aus Singapur Kontingente für Dosenfleisch, Fischklößchen und Tintenfischklöße genutzt werden können.
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Nun wurde der Beschluss Nr. 1/2022 des Zollausschusses des Freihandelsabkommens EU - Singapur im Amtsblatt veröffentlicht. Er scheint i.W. mit der vorgeannten Verhandlungsposition übereinzustimmen. Die Umstellung auf HS 2022 führt u.a. zur Anpassung der Listenregeln (Anhang B im Abkommen) an einer überschaubaren Zahl von Stellen.
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