Geänderte Zuständigkeit bei Apostillen und Beglaubigungen
Seit 1. Januar 2023 ist nicht mehr das Bundesverwaltungsamt, sondern das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) für die Erteilung von Apostillen auf Bundesurkunden und für die Endbeglaubigungen deutscher öffentlicher Urkunden zum Zweck der Legalisation bei ausländischen Vertretungen zuständig.
Das Bundesverwaltungsamt fasst die neuen Kontaktdaten wie folgt zusammen:
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel
E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de
Internet: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Hotline: 030-184730 16500
(ab 02.01.2023 Dienstag und Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr)
Auf der darin verlinkten Internetseite finden Sie auch Erläuterungen zu den beiden Verfahren und zur zu erwartenden Bearbeitungszeit.
Der Überblick des Auswärtigen Amts zum Internationalen Urkundenverkehr behandelt auch Urkunden, für die das BfAA nicht zuständig ist.
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