Sanktions- und Exportkontrollrecht im Fokus: Aktuelles Fachwissen in Online-Seminaren
Letzte Woche trat der aktualisierte Anhang I der EU-Dual-Use-VO in Kraft. Auch die globalen Sanktionsmaßnahmen gegen Personen, Unternehmen und Organisationen sind durch das Russland-Embargo in den letzten Monaten verstärkt in den Unternehmensfokus geraten. Fachwissen ist daher elementar für sichere Exporte.
Gegen welche Listen müssen europäische Unternehmen prüfen? Wie ist mit mittelbaren Bereitstellungsverboten umzugehen? Welche Geschäftsvorgänge sind von US-amerikanischen Listungen betroffen?
Hintergrund: Bereitstellungsverbote
Die regelmäßige und automatisierte Prüfung gegen Sanktionslisten vereinfacht es Unternehmen, Bereitstellungsverbote gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen einzuhalten. Gelisteten Entitäten dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Ihre Vermögenswerte werden „eingefroren“.
Wichtig zu wissen: Sanktionierte Entitäten sind überall auf der Welt zu finden. Dies hat zur Folge, dass auch innerdeutsche Lieferungen von Bereitstellungsverboten betroffen sein können.
Wie Sie den ersten Schritt jeder Exportkontrollprüfung sorgfältig erledigen können, erklärt Ihnen Dr. Ulrike Jasper in einem halbtägigen Online-Seminar am 26. Januar ab 9 Uhr. Dazu gehört die Auswahl der Listen, Prüf-Zeitpunkte und natürlich Bewertung sowie Umgang mit den Ergebnissen.
>> Zur Anmeldung: Die Sanktionslistenprüfung - was ist zu tun? am 26. Januar
Weitere Fachseminare mit Dr. Ulrike Jasper
An wen eine Lieferung geht, ist nur der erste Schritt der vierstufigen Prüfung des Exportkontrollrechts. Es folgen die weiteren Fragen: Wohin liefere ich? Was liefere ich? Hier wird der Blick auf die Güterklassifizierung, insbesondere die aktualisierte Dual-Use-Güterliste gelenkt. Die letzte Frage lautet: Und wie wird das Gut verwendet?
Um diese Fragen geht es am 2. Februar ab 9 Uhr:
Da das US-Re-Exportkontrollrecht einen extraterritorialen Anspruch erhebt, müssen sich Unternehmen außerdem fragen: Bin ich davon betroffen? Unterfallen unsere Produkte den US-Ausfuhrbestimmungen nach den EAR? Klären Sie Ihre Fragen am 16. Februar ab 9 Uhr:
>> Zur Anmeldung: Das US-Re-Exportkontrollrecht - ein Überblick am 16. Februar
Mit AEB Software automatisiert prüfen - so geht es
Die AEB Lösung „Compliance Screening“ steht im Vordergrund des Anwenderseminars mit Clemens Rude. Er gibt am 10. Februar einen Einblick in die Adress- und Dateiprüfung und macht Sie vertraut mit Möglichkeiten bei Ihren Einstellungen und der Datenpflege. Die Trefferbearbeitung wird ebenfalls demonstriert, damit Sie ein Sanktionslisten-Screening selbst vornehmen können.
>> Zur Anmeldung: Compliance Screening mit AEB am 10. Februar
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