Erklärung zum Ursprung aus UK und JP: Bei Mehrfachsendungen jetzt auch Gültigkeitsbeginn vor Ausstellungsdatum erlaubt
Die deutsche Zollverwaltung berichtet von einer geänderten Rechtsauffassung der Europäischen Kommission, der zufolge Erklärungen zum Ursprung für Mehrfachsendungen, deren Beginn der Geltungsdauer vor dem Datum der Ausfertigung liegt, grundsätzlich bei der Einfuhr in die EU anerkannt würden. Eine präferenzrechtliche Behandlung wurde in diesen Fällen bislang abgelehnt.
Gemäß der Fachmeldung vom 23. Januar 2023 betrifft dies die Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und mit Japan; die beiden Merkblätter wurden angepasst.
Zum Merkblatt TCA (Trade and Cooperation Agreement)
Zum Merkblatt EU-Japan-EPA (Economic Partnership)
Im Fachartikel werden auch Voraussetzungen für eine Erstattung der Zölle für den Fall genannt, dass eine Präferenzbehandlung wegen unpassendem Geltungsbeginn abgelehnt worden war.
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