Zoll aktualisiert das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen – mit Seminartipp
Zum 1. Januar hat die Zollverwaltung das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert. Hier ergaben sich unter anderem Änderungen im Bereich der sogenannten Negativcodierungen. Welche Codierung bei Ausfuhren von Gütern, die keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu verwenden ist, können Sie im Merkblatt nachlesen – wo und wie diese in Ihrer Ausfuhranmeldung eingetragen werden, erfahren Sie im Seminar. Am 16. Februar von 9 bis 12:30 Uhr.
Das erwartet Sie: Nach einem Überblick über europäische und nationale Maßnahmen sowie über Verbote und Beschränkungen zeigt Johannes Lieb, wie Sie korrekte Ausfuhrmeldungen mit allen notwendigen Unterlagen und Codierungen melden. Selbst wenn es sich um Katzenfelle, Antiquitäten oder Betäubungsmittel handelt.
>> Zum Seminar: Unterlagencodierungen in ATLAS Ausfuhr am 16. Februar
Und das sind die aktuellen Änderungen im Handbuch: Neben redaktionellen Änderungen und Hinweisen zu ATLAS AES 3.0, zu EU-weit noch nicht beendeten Codierungen für inzwischen abgelaufene Altvertragsregelungen sowie der zum 31. März 2023 auslaufenden Allgemeinen Genehmigung Nr. 15, wurden folgende Codierungen neu aufgenommen:
- X802/UA, X802/EU, Y997, Y998 im Kontext der VO (EU) Nr. 692/2014 (Dezember)
- X831/RU, X831/EU, X835/RU, X835/EU, Y860, Y862 im Kontext der VO (EU) Nr. 833/2014 (Januar)
- 3LNA/HT für Güter, die nicht dem Waffenembargo gegen Haiti unterliegen gem. §74 Abs 2
Wie immer sind Änderungen an der kursiven Schriftart erkennbar.
>> Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibungen
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