Der Zoll informiert über den veränderten Antrag und Zugang zum EU-Trader-Portal
Ab dem 22. Februar 2023 kann der Zugang zum EU-Trader-Portal nicht länger über Anträge aus dem Formularmanagement des Zolls eingerichtet werden, sondern nur noch über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls (BuG). Ab dem 28. Februar erhalten Sie zudem die Möglichkeit aus dem Bürger- und Geschäftskundenportal, das Sie unter zoll-portal.de erreichen, direkt zum EU-Trader-Portal zu navigieren.
Dies ist durch die neue Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement” möglich. Das EU-Trader-Portal benötigen Sie für Anträge von Bewilligungen, an denen mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, z. B. die für eine Zentrale Zollabwicklung (ehemalig „Einzige Bewilligung”) oder zur Kommunikation mit Anwendungen der EU-Kommission (z. B. das Import Control System 2 oder den Standardinformationsaustausch INF bei aktiver und passiver Veredelung).
Teilnahme an ICS2
Das Import Control System 2 (ICS2) löst nach und nach die bestehenden Systeme für die elektronische Voranmeldung von Einfuhren ab. Zum 1. März 2023 startet dessen Phase 2. Damit wird das Verbringen von Waren via Luftfracht ins Zollgebiet überwacht und einer Risikoanalyse unterzogen. Grundsätzlich ist der Beförderer in der Pflicht, die Summarische Eingangsanmeldung abzugeben. Mit ICS2 wird ab Release 2 auch die Möglichkeit des „Multiple Filing“ geschaffen, bei dem mehrere Beteiligte jeweils Teile der für eine vollständige Summarische Eingangsanmeldung erforderlichen Daten liefern. Der dafür notwendige Zugang zum „Shared Trader Interface” im EU-Trader-Portal, kann künftig über das Bürger- und Geschäftskundenportal beantragt werden. Sollten Sie keinen Zugang zum BuG haben, beantragen Sie diesen zuerst. Mehr zur Aktivierung der notwendigen Zertifikate in Test- und Produktivsystemen, finden Sie in der ATLAS – Info 0401/23.
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In einer Fachmeldung vom 2. März 2023 informiert der Zoll, dass auch die Verwaltung der für ATLAS-IMPOST benötigten X.509-Zertifikate in die neue Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ mitsamt der bereits registrierten Zertifikate übernommen wurde. Damit ist eine Änderung oder Löschung dieser Zertifikate oder ein Hinzufügen neuer Zertifikate für ATLAS-IMPOST nur noch über die neue Dienstleistung im Zoll-Portal / Bürger und Geschäftskundenportal möglich. Der Zoll empfiehlt, sich zeitnah im Zoll-Portal / Bürger und Geschäftskundenportal zu registrieren.
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Mit der Fachmeldung Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement" teilt die Zollverwaltung mit, dass seit dem 29. Juni 2023 die Verwaltung von Zertifikaten für den Zugang zu den Anwendungen im EU-Trader-Portal und für die Kommunikation mit der EU-Kommission (z.B. ICS2) ausschließlich mit dieser Dienstleistung des Zoll-Portals möglich ist. Zudem werden Hinweise zur Teilnahme am ICS2 Conformance-Test gegeben.
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