VAE: Änderungen bei Warenimporten
Die Abwicklung von Importen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wird ab dem 1. März 2023 durch die elektronische Beglaubigung digitaler.
Bislang mussten vor der Einfuhr von Waren in die VAE Bescheinigungen der IHK konsularisch legalisiert und zusätzlich das Außenministerium (MOFAIC) eingebunden werden.
Ab März 2023 ersetzt der Electronic Attestation Service (eDAS) des MOFAIC für Handelsrechnungen und andere Dokumente für Wareneinfuhren das bisherige Verfahren. Die sogenannte eDAS-Bescheinigung wird für Handelsrechnungen verpflichtend verlangt und mit der eDAS-Referenznummer nachgewiesen. Für andere Dokumente wie z.B. Ursprungszeugnisse ist eine eDAS optional. Eine Beglaubigung durch andere Stellen wie z.B. die IHK entfällt ersatzlos.
Details zum neuen Verfahren erläutert die IHK Lippe zu Detmold im Artikel VAE: Elektronische eDAS-Beglaubigung von Handelsrechnungen.
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Nach einer Mitteilung der IHK Nord Westfalen ist seit 1. September 2024 eine neue Version eDAS 2.0 in Betrieb, für deren Nutzung ein UAE Pass erforderlich sei. Folglich sehe es so aus, als ob die Kunden in den VAE nun selbst die Beglaubigung der Dokumente über das eDAS-Portal durchführen müssten. Dies passe zum Übergang zu einem stärker automatisierten und lokal nutzerbasierten Beglaubigungsprozess.
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