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VAE: Änderungen bei Warenimporten

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Kommentare

1 Kommentar

  • Thomas Hartinger

    Nach einer Mitteilung der IHK Nord Westfalen ist seit 1. September 2024 eine neue Version eDAS 2.0 in Betrieb, für deren Nutzung ein UAE Pass erforderlich sei. Folglich sehe es so aus, als ob die Kunden in den VAE nun selbst die Beglaubigung der Dokumente über das eDAS-Portal durchführen müssten. Dies passe zum Übergang zu einem stärker automatisierten und lokal nutzerbasierten Beglaubigungsprozess.

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