AES 3.0: Arten der Anmeldung
Kennen Sie die neuen Arten der Anmeldung? Statt EU, CO und EX sind mit AES 3.0 nur noch zwei Codierungen relevant. Bei den Arten der Ausfuhranmeldung hingegen werden die zweiteiligen Buchstabenkombinationen wie „AM + e“ durch einen achtstelligen Zahlencode ersetzt. Hier erfahren Sie mehr über die Arten der Anmeldung und der Ausfuhranmeldung.
Art der Anmeldung „EU“ entfällt
Die Art der Anmeldung wird in Zukunft nur noch durch die Codes „CO“ und „EX“ gekennzeichnet. Der bisherige Code „EU“ geht in „EX“ auf. Dies bedeutet, dass nur zwischen Lieferungen im Zollgebiet der EU (Code „CO“) und Lieferungen in Drittländer (Code „EX“) unterschieden wird.
Länder, die am gemeinsamen Versandverfahren (NCTS) teilnehmen, die bislang mit „EU“ gemeldet wurden, müssen unter AES 3.0 mit „EX“ gemeldet werden. Das betrifft zum Beispiel Sendungen in die Türkei, die Schweiz oder Serbien.
Achtstelliger Code für Arten der Ausfuhranmeldungen
Die Arten der Ausfuhranmeldungen werden im ATLAS Release 3.0 für die Ausfuhr mit einem achtstelligen Zahlencode angegeben. So ist dieser aufgebaut:
Stelle 1 und 2: Die ersten beiden Stellen geben an, ob es sich um eine Ausfuhranmeldung handelt, die vor dem Warenabgang an den Zoll gesendet wurde oder um eine rückwirkende, beziehungsweise nachträgliche Ausfuhranmeldung.
- Bei einer Ausfuhranmeldung vor Warenabgang wird grundsätzlich 00 angegeben.
- Für rückwirkende beziehungsweise nachträgliche Ausfuhranmeldungen kommen die Zahlen 10, 11, 12 und 13 in Betracht.
Stelle 3 und 4: Diese betreffen die passive Veredelung.
- Haben Sie keine passive Veredelung, melden Sie hier 00.
- Bei einer zollrechtlichen bzw. wirtschaftlichen passiven Veredelung sind die Werte 11, 12 oder 20 anzugeben.
Stelle 5: Hier geben Sie Ihre Bewilligung zum vereinfachten Verfahren mit förmlicher Bewilligung (ehemals Zugelassener Ausführer) an.
- Melden Sie unter Nutzung einer SDE-Bewilligung im vereinfachten Verfahren an, dann steht an der fünften Stelle eine 1.
- Im Standardverfahren und allen anderen Fällen steht an der fünften Stelle die Zahl 0.
Stelle 6: Diese gibt den Ort der Gestellung an und ist damit von besonderem Interesse.
- 0 bedeutet, dass Sie keine Gestellung haben. Das ist z. B. bei rückwirkenden Ausfuhranmeldungen der Fall.
- 1 verwenden Sie, wenn Sie bei der Ausfuhrzollstelle gestellen, zu der Sie auch die Anmeldung gesandt haben.
- 2 heißt, dass Sie im Standardverfahren eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes melden.
- 3 brauchen Sie immer dann, wenn Sie eine SDE-Bewilligung nutzen und die Ware am bewilligten Ladeort gestellt wird.
- NEU: 4 verwenden Sie bei einer Bewilligung zur zentralen Zollabwicklung (CCL) für die Gestellung in einem anderen Mitgliedsstaat.
- 9 wird beim einstufigen Verfahren verwendet und bedeutet Gestellung an der Ausgangszollstelle.
Stelle 7: Hier melden Sie, ob Ihre Ausfuhranmeldung vollständig oder unvollständig ist.
- Eine 0 an der siebten Stelle bedeutet, dass Sie eine vollständige Ausfuhranmeldung abgeben.
- 1 wird für eine vereinfachte beziehungsweise unvollständige Ausfuhranmeldung verwendet.
Stelle 8: Hier melden Sie in den meisten Fällen den Wert 0. Nur im einstufigen Verfahren weicht dieser Wert ab.
Ganz praktisch im Beispiel
So setzt sich bei einer vollständigen Ausfuhranmeldung mit einer Bewilligung zum vereinfachten Verfahren (SDE) die Art der Anmeldung zusammen:
Die vier wichtigsten Arten der Anmeldung
Im Detail stellt der Zoll die Bedeutung der einzelnen Stellen für die Arten der Anmeldung in der ATLAS – Info 0306/22 dar. Dort finden Sie im Anhang 1 eine tabellarische Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Arten der Anmeldung. In der zugehörigen Codeliste A0121 auf der Website des Zolls können Sie die vollständigen Möglichkeiten einsehen.
In Export Filing: ATLAS werden Ihnen in dem Feld zur „Art der Anmeldung“ die möglichen Kombinationen mit einer Erläuterung angezeigt.
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Hallo Herr Lieb,
Sie schreiben in der Info zur Änderung des Feldes Arten der Anmeldung,
dass anstatt AM + e 00001300 mit dem neuen Release anzugeben ist.
Ausfuhranmeldung im zweistufigen Vereinfachten Verfahren SDE Bewilligung
Unter der Info für das Feld 7 steht jedoch:
0 für eine vollständige Ausfuhranmeldung und
1 für eine vereinfachte beziehungsweise unvollständige Ausfuhranmeldung, müsste die 7. Stelle dann nicht 1 lauten? 00001310
Ich wünsche allen einen schönen Feierabend.
Viele Grüße
Tania Schwarz-Krüger
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Hallo Frau Schwarz-Krüger,
im AES Release 3.0 wird die Ausfuhranmeldung im vereinfachten Verfahren (früher: AM+e) als vollständige Ausfuhranmeldung gesehen. Daher ist die neue Art der Anmeldung in der Tat 00001300. Die Anmeldeart 00001310 wird für die unvollständige AM (AM+f) verwendet.
Alle Arten der Anmeldung sind auch in der ATLAS Info 306/22 gegenübergestellt.
Viele Grüße
Johannes Lieb
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