Bundesgesetzblatt: Digitale Verkündung
Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt online einsehbar. So weit, so bekannt. Seit Januar 2023 sind diese Texte nicht länger nur elektronische Kopien von gedruckten Gesetzen, sondern die Online-Veröffentlichung ist die verbindlich amtliche Fassung. Die Vorteile: Schneller verfügbar und einsehbar, einfach zu speichern und direkt weiterzuverwenden.
Ende 2022 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) darüber informiert, dass Gesetze mit ihrer digitalen Veröffentlichung als verkündet gelten. Damit ist die erste Stufe des Digitalisierungsprojektes „E-Verkündung“ umgesetzt worden.
Neue Möglichkeiten der Verkündungsplattform:
- Inhalte lassen sich lesen, herunterladen, drucken oder via Link teilen
- Filter erleichtern die Recherche von Inhalten ab 2023
- Ein Newsletter informiert über die neuesten Veröffentlichungen
Bereits jetzt soll jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein. Weitere Steps im Projekt „E-Verkündung“ folgen: Zukünftig sollen auch vorgelagerte Verwaltungsabläufe digitalisiert werden.
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