Der Zoll informiert: Anträge zum AEO nur noch über das BuG
Ab 01. März 2023 kann eine Antragsstellung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) nur noch über das Zoll-Portal (ehemals BuG – Bürger- und Geschäftskundenportal) online erfolgen.
Damit ist keine reguläre Antragsstellung über das Formular 0390 in Papierform mehr vorgesehen.
So gehen Sie vor:
Ihnen steht im Zoll-Portal die Auswahl „Grenzüberschreitender Warenverkehr“ zur Verfügung. Hier gelangen Sie zum „Internetantrag AEO“ (IAEO). Fügen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Anlagen wie z. B. Fragebögen in digitaler Form bei und reichen Sie diese mit dem Bewilligungsantrag online ein.
Nur noch bei einer anhaltenden technischen Störung des IAEO ist laut der Fachmeldung des Zolls künftig als Ersatzverfahren das Einreichen eines AEO-Antrags in Papierform zulässig.
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