AES 3.0: Beteiligtenkonstellation
Auch mit dem neuen ATLAS Release melden Sie in Ihren Ausfuhranmeldungen Angaben zur Beteiligtenkonstellation. Allerdings ändert sich die die Bedeutung der einzelnen Ziffern im vierstelligen Code. Die neue Beteiligtenkonstellation im Einzelnen:
Unter AES 2.4 wird mit der ersten Stelle codiert, ob Ausführer und Anmelder identisch sind oder ob eine indirekte Vertretung vorliegt. Stelle zwei gibt an, ob eine direkte Vertretung vorliegt. Die dritte Stelle zeigt an, ob ein Subunternehmer am Geschäft beteiligt ist und die vierte Stelle zeigt an, ob eine passive Veredelung vorliegt.
Die Beteiligtenkonstellation unter AES 3.0 bleibt weiterhin vierstellig, jedoch wird in der ersten Stelle angegeben, ob der zollrechtliche und der außenwirtschaftliche Ausführer identisch sind oder nicht. Die anderen Stellen werden um eine Stelle nach rechts verschoben und die Angabe zum Inhaber des Verfahrens der passiven Veredelung entfällt. Schauen wir uns die Stellen im Einzelnen an:
Der vierstellige Code für die Beteiligtenkonstellation
Stelle 1: Hier wird angezeigt, ob zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer unterschiedlich sind. Falls der zollrechtliche Ausführer vom außenwirtschaftsrechtlichen abweicht, entfällt ab AES 3.0 die bisherige Unterlagencodierung “3LLK”. Ein außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer wird künftig mit den kompletten Adressdaten sowie seiner EORI oder TCUI-Nummer in der Ausfuhranmeldung angemeldet.
- 0: Der zollrechtliche und außenwirtschaftsrechtliche Ausführer sind identisch.
- 1: Der zollrechtliche und außenwirtschaftsrechtliche Ausführer sind nicht identisch.
Stelle 2: Sind zollrechtliche Ausführer und der Anmelder identisch?
- 0: Der zollrechtliche Ausführer und Anmelder sind gleich.
- 1: Der Anmelder fungiert als der indirekte Vertreter des Ausführers.
Stelle 3: Wird die Ausfuhr durch einen direkten Vertreter gemeldet?
- 0: Der Anmelder lässt sich nicht direkt vertreten.
- 1: Der direkte Vertreter meldet die Ausfuhr an den Zoll.
Stelle 4: Ist ein Subunternehmen am Vorgang beteiligt?
- 0: Es ist kein Subunternehmer an der Ausfuhr beteiligt.
- 1: der Ausführer hat ein Subunternehmen beauftragt.
Die vierte Stelle, die bislang den Verfahrensinhaber einer passiven Veredelung definiert, entfällt. Dazu bietet die ATLAS-Info 0137/21 weiterführende Informationen.
Die Beteiligtenkonstellation im Beispiel
Da sowohl unter AES 2.4 als auch AES 3.0 ein vierstelliger Code gemeldet wird, prüfen Sie sorgfältig in vorhandenen Vorlagen oder in der Datenübermittlung aus Vorsystemen, ob Sie die korrekte Beteiligtenkonstellation in den Anwendungen von AEB verwenden.
In der ATLAS – Info 0306/22 wird unter Punkt 12 mehr zu den Beteiligten und der Beteiligtenkonstellation erläutert. Im Anhang 2 stellt eine Tabelle die bisherigen und die neuen Beteiligtenkonstellationen gegenüber. In der zugehörigen Codeliste A0127 auf der Website des Zolls können Sie die vollständigen Meldemöglichkeiten einsehen.
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