Digitalisierung: Anforderung von Unterlagen direkt in ATLAS
Um der Vorgabe aus dem UZK (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 Art. 6 Abs. 1) gerecht zu werden, fordert das HZA Augsburg bei der stichprobenweisen Prüfung von EGZ-Positionen seit 1. Februar 2023 Unterlagen oder Informationen nur noch über die Mitteilung von Gründen für die nicht-abschließende Festsetzung in ATLAS an. Eine separate Mail zu diesem Zweck entfällt nach eigener Aussage.
So sehen Sie das in Import Filing: ATLAS
Bei der nicht-abschließenden Festsetzung von EZA- oder EGZ-Positionen kann bzw. muss der Zoll Gründe und weitere Informationen angeben. Dies geschieht über freitextliche Mitteilungen oder über codierte Kennzeichen, welche per CUSTAX- und/oder NFFTAX-Nachricht an die ATLAS-Teilnehmer übermittelt werden. So kann der Zoll auch um die Vorlage von Unterlagen oder zusätzlichen Informationen bitten. Die Mitteilungen und Kennzeichen werden in Import Filing: ATLAS angezeigt. Kommt beispielsweise eine freitextliche Mitteilung in einer CUSTAX bzw. CUSTAX-Position auf eine EGZ, so wird das als EGZ-Ereignis in Import Filing: ATLAS angezeigt.
Noch nicht verpflichtend: Austausch von Unterlagen über ZELOS
Bis zur teilnehmerseitigen Inbetriebnahme von ZELOS stellen Sie dem Zoll die Unterlagen bzw. Informationen weiterhin beispielsweise per E-Mail zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Nutzung von ZELOS besteht derzeit nicht.
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