Aktualisiert: Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung
Aktualisierungen sind wichtig und manchmal auch in kürzeren Abständen notwendig. Zum 1. März wurde das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung erneut überarbeitet und aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation um die Anlage 2 mit dem Titel „Außenwirtschaftsrechtliche Codierungen bei der Einfuhr aus bzw. mit Ursprung in Belarus, Russland und der Ukraine (spezifizierte Gebiete)“ ergänzt.
Neue Codierungen und Präzisierungen
- Bei der Codierung Y984 wurde präzisiert, dass die Regelung bei Warentransporten in die Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja nur für die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete gilt.
- Die Warennummern, bei denen im EZT ein Hinweis auf die Codierung Y107 (im Zusammenhang mit Nordkorea) erscheint, wurden auf 8807 10 00, 8807 20 00 und 8807 30 00 geändert.
- Neuaufnahme der Codierungen Y856, Y858 und Y863 im Kontext der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Der neue Anhang 2
Die Anlage 2 beschäftigt sich mit der Einfuhr von Waren mit Herkunft aus bzw. Ursprung in Belarus, Russland und der Ukraine (spezifizierte Gebiete).
Tipp zum Nachschlagen: Die Codeliste I0200 enthält stets die aktuellen Codierungen für ATLAS Einfuhr.
Ihr direkter Einstieg
>> Zum Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
>> Zum Download verschiedener Codelisten Einfuhr auf zoll.de
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