AES 3.0: Codierte Unterlagen
Das Thema Unterlagencodierung wird in AES 3.0 neu, anders und an der einen oder anderen Stelle auch besser aufgesetzt. In diesem Artikel lesen Sie, was sich ändert und welche Möglichkeiten sich dadurch für Sie ergeben.
Unterlagen auf Kopf- und Positionsebene
Codierte Unterlagen können unter AES 3.0 künftig auch auf Kopfebene der Ausfuhranmeldung angegeben werden; und zwar Unterlagen, die die gesamte Ausfuhranmeldung betreffen, wie z. B. Rechnungen, Packlisten oder einen Lieferschein. Die möglichen Codierungen hat der Zoll in der Codeliste I0921 veröffentlicht. Derzeit enthält diese Codeliste 19 Codierungen.
Es ist jedoch möglich, diese Unterlagen weiterhin auf Positionsebene anzugeben. Nur auf Positionsebene müssen weiterhin Unterlagen angegeben werden, die die Ware direkt betreffen, wie z. B. Genehmigungen.
Negativcodierungen sind jetzt „Sonstige Verweise“
Die Codeliste I0922 mit den Codierungen für Unterlagen auf Positionsebene enthält rund 200 mögliche Codierungen. Im aktuellen ATLAS-Release stehen ca. 375 mögliche Codierungen zur Verfügung. Hier stellt sich natürlich die Frage, warum das neue ATLAS-Release deutlich weniger codierte Unterlagen enthält. Die Antwort ist einfach: Die sogenannten Negativcodierungen wie z. B. Y901 oder Y922 sind künftig keine Unterlagen mehr in der Ausfuhranmeldung, sondern „Sonstige Verweise“. Diese Änderung ist sinnvoll, denn Y901 ist kein Dokument im Sinne eines Papiers, das Sie in der Hand halten, sondern lediglich eine Erklärung Ihrerseits, dass es sich bei der zu exportierenden Ware nicht um ein Dual-Use Gut handelt. Erklärungen dieser Art sind künftig keine Unterlagen mehr, sondern „Sonstige Verweise“. Das betrifft z. B. Codierungen wie Y900, Y901, Y904, Y906, 3LNA 81…
Weitere Besonderheiten
- Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA/BTI), die zuletzt mit der Unterlage NZZZ mit dem Zusatz „C626” und der vZTA-Nummer auf Positionsebene gemeldet wurde, wird mit AES 3.0 als Bewilligung (BTI) auf Positionsebene hinterlegt. Dabei wird auch die EORI-Nummer des Inhabers der verbindlichen Zolltarifauskunft angegeben. An gleicher Stelle wird auch eine verbindliche Ursprungsauskunft (vUA/BOI) angegeben, die mit AES 3.0 neu eingeführt wurde.
- Bei einer nachträgliche Ausfuhranmeldung wird nicht mehr mit der Codierung NZZZ auf den Vorgang in der Buchführung referenziert, sondern mit der Codierung 9DFE. Diese wird als Vorpapier auf Kopfebene gemeldet.
- Die bisherige Codierung NZZZ für sonstige Unterlagen wird ersetzt durch 9ZZZ.
In der ATLAS – Info 0306/22 wird unter den Punkten 15 bis 18 mehr zu den Codierungen erläutert.
Meldemöglichkeiten für Unterlagen, Vorpapiere, Transportdokumente und Bewilligungen
- Vorpapiere
- Unterlagen
- Sonstige Verweise
- Transportdokumente
- Bewilligungen
AEB-Praxistipp: Lieferschein N270
Neu ist die Codierung N270 für den Lieferschein, sowohl auf Kopf- als auch auf Positionsebene. Haben Sie ab und zu Vorgänge, die ins Nachforschungsersuchen laufen, weil Sie keinen Ausgangsvermerk bekommen? Hier empfiehlt es sich, die Codierung N270 sowie die zugehörige Lieferscheinnummer einzugeben. Läuft ein Vorgang in das Nachforschungsersuchen, so ist ein Alternativnachweis zu beschaffen und – außer Sie sind AEO – dem Zoll vorzulegen. Ein vom außergemeinschaftlichen Empfänger unterzeichneter und authentifizierter Lieferschein ist ein solches Ersatzdokument gemäß Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS. Wird die betreffende Lieferscheinnummer in der Ausfuhranmeldung angegeben, wird für die Nachweisführung eine Verknüpfung zur Ausfuhranmeldung hergestellt.
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Hallo - Werden denn die Negativen Unterlagen wie Y901 automatisch aus den Unterlagen von den Stammdaten entnommen und zu "sonstigen Verweisen" umgewandelt?
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Hallo, bezüglich des Lieferscheins - wie sieht eine solche Authentifizierung aus? Reicht hier Datum, Unterschrift und Firmenstempel des Empfängers?
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Hallo Nicole,
ja und wir lassen noch immer einen handschriftlichen Vermerk anbringen, dass die Ware angekommen ist.
"Goods received"
Grüße Anja
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Hallo Anja,
ich habe das auch schon überlegt, jedoch enthalten unsere Lieferscheine keine Angaben zu den Packmitteln, da diese bereits vor dem Verpacken erstellt werden.
Wie sind eure Erfahrungen, werden authentifizierte Lieferscheine ohne Packmittel ebenfalls als Alternativbelege akzeptiert?
Grüße Daniela
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Hallo Daniela,
das kann ich leider nicht sagen. Wir drucken unsere Lieferscheine an der Packlinie aus - da sind dann alle Packdaten mit drauf inkl. Gewichten.
Aber soweit ich weiß, muss der Nachweis ja nicht mit einem einzelnen Papier erbracht werden. Wenn ihr den Lieferschein habt und ein weiteres Papier mit den restlichen Daten, das erkennbar zu diesem Vorgang / MRN gehört, sollte das auch anerkannt werden.
Grüße Anja
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Ja, das denke ich auch - werde es mal ausprobieren.
Vielen Dank.
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Hallo Herr Lieb
es wäre sehr praktisch wenn AEB eine 'Testseite' erstellen würde in der man vorab Ausfuhranmeldungen zum Üben erstellen kann. Dann kann man sich in aller Ruhe auf die Änderungen vorbereiten und sitzt am Tag X nicht mit "pochendem Herzl" am Bildschirm - im schlimmsten Fall noch mit einer Sonderfahrt die eilig ist.
MfG
Karina Gößl
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