Außergewöhnliches Update der Anhänge der EU-Dual-Use-VO
Am 23. Februar hat die Europäische Kommission beschlossen, Annex I der VO (EU) 2021/821 um vier Einträge zu erweitern, um der Entscheidung der Australischen Gruppe bezüglich der Risikominimierung bei chemischen und biologischen Waffen Rechnung zu tragen.
Diese Einträge wurden aufgenommen
Konkret handelt es sich um die folgenden vier Meeresgifte in der Kategorie 1:
- Brevetoxine
- Gonyautoxine
- Nodularine
- Palytoxine
Der Änderungsvorschlag liegt nun laut News der EU-Kommission vom 27. Februar 2023 zwei Monate lang aus. Sollte kein Einspruch erhoben werden, tritt die EU-Verordnung mit der Reference Number C (2023)1164 dann am Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Hinweis: Diese Änderungen werden ebenfalls in die amerikanische Commerce Control List aufgenommen.
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