AES 3.0: Transportausrüstungen und Beförderungsmittel
Mit dem Release ATLAS Ausfuhr 3.0 melden Sie Daten zu Containern nicht länger innerhalb der Positionen, sondern auf Grunddatenebene. Gesammelt finden Sie dies innerhalb einer Mappe zu Handels- und Transportdaten. Dort geben Sie auch das Beförderungsmittel und das zugehörige Kennzeichen an.
Containernummer
Sollten Sie für Ihre Ausfuhr einen Container verwenden, geben Sie dies innerhalb der Feldgruppe zu Transportausrüstungen mit „Ja” an. Hier können Sie die Containernummern eintragen und bei mehreren Containern die Zuordnung der Ausfuhrpositionen für die qualifizierte Verpackung vornehmen. Ein Verschlusskennzeichen kann in der Ausfuhranmeldung technisch nicht angegeben werden.
Beförderungsmittel beim Abgang
Zusätzlich zum grenzüberschreitenden Beförderungsmittel werden mit ATLAS 3.0 Angaben zu den Beförderungsmitteln beim Abgang bei den meisten Verkehrszweigen notwendig. Davon ausgenommen sind Postsendungen oder Versand über feste Transporteinrichtungen.
- Schiffe, die eine IMO-Ship-Identification-Number oder eine European-Vessel-Identification-Number haben, müssen mit dieser Nummer angemeldet werden, andere mit ihrem Namen.
- Flugzeuge werden mit der Registriernummer oder mit der IATA-Flugnummer gemeldet.
- Im Eisenbahnverkehr dürfen vorerst nur eine Waggon- oder Zugnummer gemeldet werden.
- Im Straßenverkehr müssen bis zu drei Angaben gemacht werden: KFZ-Kennzeichen der Zugmaschine und etwaiger Anhänger.
Bitte beachten Sie: Ist vor der Ausfuhr das Kennzeichen noch nicht bekannt, können Sie das mutmaßliche Kennzeichen angeben.
Melden Sie eine Ausfuhranmeldung mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes, ist die Angabe des Verkehrszweigs Inland nicht umgehend verpflichtend. Wird sie zu Beginn nicht angegeben, muss sie nachdem der Zoll die Überlassung erfasst hat, als Nachtrag zur Ausfuhranmeldung nachgereicht werden. Erst dann erhalten Sie die MRN und die Überlassung in Ihrer Anwendung.
Weitere Klarstellungen des Zolls zu den Angaben finden Sie in der ATLAS-Info 0393/2023.
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Liebe Community,
wir liefern u.a. mit GLS, da unterschiedliche Transportfahrzeuge die Ware übernehmen, kann ich bei der ATLAS-Anmeldung nur das mutmaßliche Kennzeichen als Beförderungsmittel angeben. Sollte die Ware nun doch von einem anderen Transportfahrzeug der Fa. GLS übernommen werden, muss ich die Ausfuhranmeldung dann korrigieren?
Für Eure Unterstützung im Voraus vielen Dank.
Viele Grüße
Tania Schwarz-Krüger
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Hallo Tania,
nein - wenn ein anderes Fahrzeug kommt, dann ist das halt so. Der Zoll selbst ist auch nicht glücklich über diese Felder, weil sie in der Praxis einfach nicht umsetzbar sind. Die hätten ja tausende Stornierungen. Wenn das dann öfter vorkommt, würden die verlangen, das das ABD erst erstellt wird, wenn das Auto auf dem Hof ist.
Das ist nicht umsetzbar in großen Firmen mit vielen Ausfuhren.
Viele Grüße
Anja Grothe
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Lieben Dank Anja
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Hallo zusammen,
gilt das jetzt "nur" für Container ? Oder wird zukünftig allgemein das Beförderungsmitte auf Grunddatenebene angegeben ?
Vielen Dank Grüße Mario Hauser
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Hallo,
Hat jemand eine Idee, wie genau der Zoll das im Allgemeinen haben will? Bisher haben wir als Schiffsnamen "Schiff" und als LKW-Nummer "LKW" angegeben. Das hat super funktioniert. Wir verladen hauptsächlich FCA. Da wissen wir meist gar nicht, wer da kommt. So lange der Abholer die richtige Ladereferenz hat, war uns das bisher auch egal. Bei LCL wird das ja auch noch mehrmals umgeladen.
Gruß
Andreas
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Hallo Andreas,
soweit ich informiert bin, funktioniert bis November 2023 noch die Bezeichnung LKW bzw. Schiff.
Danach weiß ich nicht.
Gruß Daniela
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Hallo Cummunity
Aus meiner Sicht ist das neue ATLAS 3.0 ein Rückschritt/Verschlechterung der Abwicklung im täglichen Geschäft.
Seit 1987 erstelle ich Ausfuhranmeldungen (damals noch mit Kohlepapier), aber was nützt mir hier meine 24/7 Bewilligung wenn ich z.B. beim Erstellen einer Sonderfahrt noch keine Daten habe (soll ich dann evtl. Stunden warten bis ich eine Info bekomme - während ich sonst die Papiere dem Staplerfahrer der Spätschicht aushändigen konnte).
MfG
Karina Gößl
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