AES 3.0: Transportausrüstungen und Beförderungsmittel
Mit dem Release ATLAS Ausfuhr 3.0 melden Sie Daten zu Containern nicht länger innerhalb der Positionen, sondern auf Grunddatenebene. Gesammelt finden Sie dies innerhalb einer Mappe zu Handels- und Transportdaten. Dort geben Sie auch das Beförderungsmittel und das zugehörige Kennzeichen an.
Containernummer
Sollten Sie für Ihre Ausfuhr einen Container verwenden, geben Sie dies innerhalb der Feldgruppe zu Transportausrüstungen mit „Ja” an. Hier können Sie die Containernummern eintragen und bei mehreren Containern die Zuordnung der Ausfuhrpositionen für die qualifizierte Verpackung vornehmen. Ein Verschlusskennzeichen kann in der Ausfuhranmeldung technisch nicht angegeben werden.
Verkehrszweige und Kennzeichen des abgehenden sowie grenzüberschreitenden Beförderungsmittels
Zusätzlich zum grenzüberschreitenden Beförderungsmittel werden mit ATLAS 3.0 Angaben zu den Beförderungsmitteln beim Abgang bei den meisten Verkehrszweigen notwendig (Codeliste C0750). Davon ausgenommen sind Postsendungen oder Versand über feste Transporteinrichtungen.
Ist ein Kennzeichen bekannt, so muss dieses angegeben werden.
- Schiffe, die eine IMO-Ship-Identification-Number oder eine European-Vessel-Identification-Number haben, müssen mit dieser Nummer angemeldet werden, andere mit ihrem Namen.
- Flugzeuge werden mit der Registriernummer oder mit der IATA-Flugnummer gemeldet.
- Im Eisenbahnverkehr dürfen vorerst nur eine Waggon- oder Zugnummer gemeldet werden.
- Im Straßenverkehr müssen bis zu drei Angaben gemacht werden: KFZ-Kennzeichen der Zugmaschine und etwaiger Anhänger.
Ist vor der Ausfuhr das Kennzeichen noch nicht bekannt, können Sie das mutmaßliche Kennzeichen angeben.
Mit der ATLAS-Info 0501/ 23 wurde folgendes Vorgehen ergänzt: Ist bei Abgabe der Ausfuhranmeldung das Kennzeichen nicht bekannt und Sie können auch kein mutmaßliches Kennzeichen angeben, dürfen Sie die Art des Beförderungsmittels in Großbuchstaben angeben, beispielsweise „LKW“ im Landstraßenverkehr.
Melden Sie eine Ausfuhranmeldung mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes, ist die Angabe des Verkehrszweigs Inland nicht umgehend verpflichtend. Wird sie zu Beginn nicht angegeben, muss sie nachdem der Zoll die Überlassung erfasst hat, als Nachtrag zur Ausfuhranmeldung nachgereicht werden. Erst dann erhalten Sie die MRN und die Überlassung in Ihrer Anwendung.
Weitere Klarstellungen des Zolls zu den Angaben finden Sie auch in der ATLAS-Info 0393/2023.
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Liebe Community,
wir liefern u.a. mit GLS, da unterschiedliche Transportfahrzeuge die Ware übernehmen, kann ich bei der ATLAS-Anmeldung nur das mutmaßliche Kennzeichen als Beförderungsmittel angeben. Sollte die Ware nun doch von einem anderen Transportfahrzeug der Fa. GLS übernommen werden, muss ich die Ausfuhranmeldung dann korrigieren?
Für Eure Unterstützung im Voraus vielen Dank.
Viele Grüße
Tania Schwarz-Krüger
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Hallo Tania,
nein - wenn ein anderes Fahrzeug kommt, dann ist das halt so. Der Zoll selbst ist auch nicht glücklich über diese Felder, weil sie in der Praxis einfach nicht umsetzbar sind. Die hätten ja tausende Stornierungen. Wenn das dann öfter vorkommt, würden die verlangen, das das ABD erst erstellt wird, wenn das Auto auf dem Hof ist.
Das ist nicht umsetzbar in großen Firmen mit vielen Ausfuhren.
Viele Grüße
Anja Grothe
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Lieben Dank Anja
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Hallo zusammen,
gilt das jetzt "nur" für Container ? Oder wird zukünftig allgemein das Beförderungsmitte auf Grunddatenebene angegeben ?
Vielen Dank Grüße Mario Hauser
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Hallo,
Hat jemand eine Idee, wie genau der Zoll das im Allgemeinen haben will? Bisher haben wir als Schiffsnamen "Schiff" und als LKW-Nummer "LKW" angegeben. Das hat super funktioniert. Wir verladen hauptsächlich FCA. Da wissen wir meist gar nicht, wer da kommt. So lange der Abholer die richtige Ladereferenz hat, war uns das bisher auch egal. Bei LCL wird das ja auch noch mehrmals umgeladen.
Gruß
Andreas
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Hallo Andreas,
soweit ich informiert bin, funktioniert bis November 2023 noch die Bezeichnung LKW bzw. Schiff.
Danach weiß ich nicht.
Gruß Daniela
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Hallo Cummunity
Aus meiner Sicht ist das neue ATLAS 3.0 ein Rückschritt/Verschlechterung der Abwicklung im täglichen Geschäft.
Seit 1987 erstelle ich Ausfuhranmeldungen (damals noch mit Kohlepapier), aber was nützt mir hier meine 24/7 Bewilligung wenn ich z.B. beim Erstellen einer Sonderfahrt noch keine Daten habe (soll ich dann evtl. Stunden warten bis ich eine Info bekomme - während ich sonst die Papiere dem Staplerfahrer der Spätschicht aushändigen konnte).
MfG
Karina Gößl
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Hallo zusammen,
für meine Begriffe ist mit dem Pflichtfeld zum Kennzeichen des Beförderungsmittels bei Abgang etwas geschaffen wurden, was zu 99% nie korrekt gefüllt werden kann, unabhängig von nachträglichen Änderungen in der Disposition (anderer LKW etc.). Eventuell hat aber auch jemand eine Lösung für unser Problem?
Unsere Produkte sind recht groß und werden in Teillosen von 6-10 Stück mit dem LKW zum Hafen gefahren. Dabei heißt das, 1 Stück = 1 LKW = mehrere LKW pro Exportvorgang. Die Gestellung erfolgt außerhalb des Amtsplatzes hier im Werk, danach gehen die Produkte innerhalb einer Kalenderwoche in den Hafen. Ich kann aber bei der Zollanmeldung nur 1 einziges LKW-Kennzeichen eintragen bei dieser Konstellation, mehrere LKWs lässt das System nicht zu. Mehrere ABDs kommen ebenfalls nicht in Frage, da es sich um den Export von einem Los handelt, z.B. 10 Stück = 10 LKWs (Hafen) = 1 Schiff = 1 Packliste = 1 Rechnung = 1 B/L usw.
Was wäre jetzt die Lösung? Einfach ein Kennzeichen reinschreiben und den Rest ignorieren, da der Zoll diese Angaben selbst als kritisch betrachtet. Die Gestellung im Hafen machen um den überforderten Zoll dort noch aggressiver zu machen, oder wie soll das bei dieser Konstellation sonst funktionieren?
MfG
Andreas Buchs
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Hallo Herr Buchs,
ich würde tatsächlich einfach ein Kennzeichen reinschreiben. Unser Zoll ist auch nicht begeistert von dieser Neuerung.
MfG
Anja Grothe
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Hallo Frau Grothe,
vielen Dank für das schnelle Feedback. Während der Übergangszeit werden wir es wohl so machen, mal schauen was dann ab November tatsächlich vom Zoll verlangt werden wird.
An der Stelle aber noch mal eine zusätzliche Frage welche aktuell auftaucht:
Wie schon geschrieben melden wir hier im Werk die Ware zur Gestellung außerhalb des Amtsplatzes an, die Ware geht mit dem LKW in den Hafen, dort später in den Container und dann über's große Wasser. Unter "Handel und Transport" gibt es jetzt die "Transportausrüstung - Container". Für welchen Zeitpunkt gilt das? Zum Zeitpunkt der Anmeldung und Gestellung gibt es noch keine Containernummern, erst wenn im Hafen das Ganze final gestaut worden ist. Ich gebe aktuell beim der Anmeldung "kein Container" an, da die Ware ohne Container dem Zoll gestellt wird, aber ob das so richtig ist...
MfG
Andreas Buchs
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Hallo Herr Buchs,
ja das wird spannend, aber man kann keine Containernummer angeben, die man nicht weiß. Dort dann ein Kreuz bei Container zu machen und ggfs. UNBEKANNT einzutragen, hilft ja auch nicht weiter.
Grüße Anja Grothe
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Moin,
UNBEKANNT funktioniert nicht bei Containern. Das System weiß, wie eine Containernummer aufgebaut ist und gibt eine Fehlermeldung. Da bleibt nur die Variante, den Haken "Container" nicht zu setzen und ohne Nummern anzumelden. So machen wir es bisher und es gab nie Ärger. Hoffentlich ist man bei 3.0 genau so einsichtig beim Zoll.
Grüße
Andreas Schulz
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Hallo zusammen,
wie wird das denn in der Praxis bei Luftfrachten gehandhabt, wenn keine Registriernummer oder IATA-Flugnummer bekannt ist?
Wir übergeben i.d.R. die Ware an eine Spedition, die dann einen passenden Flug raussucht. Oft werden die Flüge dann auch noch umgebucht und wir bekommen davon gar nichts mit.
Viele Grüße
Nadine Faigle
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Hallo Frau Faigle,
das geht uns genauso wie Ihnen. Wir werden dann immer wahrheitsgemäß UNBEKANNT reinschreiben.
Grüße Anja Grothe
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Hallo zusammen,
hat jemand eine Idee, was ich im Feld Transportausrüstungen --> Positionsreferenzen eintragen soll?
Viele Grüße
Bilal
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Hallo zusammen,
in der Praxis bekommen wir die Containernummern + Flugnummern nicht mitgeteilt, da diese uns als "Dienstleister" gar nicht mitgeteilt wird.
Gilt es bei einer Seefracht / Luftfracht auch, wenn die Containernummer bzw. die Flugnummer nicht bekannt ist, dass wir das mutmaßliche KFZ- Kennzeichen eintragen können?Oder können wir die Containernummer / Flugnummer mit "UNBEKANNT" eintragen, wenn uns nichts bekannt ist?
Aus der ATLAS – Info 0393/23, kann man hierzu leider auch nichts herausfinden..
Wie ist es hier vorgesehen ?
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Hallo zusammen,
da mit der ATLAS - Info 0501/2023 weitere Ergänzungen zu verpflichtenden Datenfeldern veröffentlicht wurden, sind diese in den Artikel zu „AES 3.0: Transportausrüstungen und Beförderungsmittel“ aufgenommen worden.
Ist das Kennzeichen des abgehenden sowie grenzüberschreitenden Beförderungsmittels nicht bekannt und es kann auch kein mutmaßliches Kennzeichen angegeben werden, darf in dem Feld die Art des Beförderungsmittels in Großbuchstaben angegeben werden - für den Landverkehr beispielsweise „LKW“.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
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Sehr geehrte Frau Ullrich,
ich möchte die Waren von Deutschland nach HongKong transportieren. Für Sicherheit soll ich "2-- Enthalt die Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung" auswählen?
Ich habe Verkehrszweig Inland:3 Beförderung auf der Straße und Grenze:4 Beförderung auf dem Luftweg , Art der Identifikation 40 (IATA-Flugnummer) und Staatszugehörigkeit DE ausgefüllt. Aber ich weiß nicht, was Kennzeichen ist
Aber warum stellt immer ein Fehler: -Die Angabe eines Beförderungsmittels bei Abgang ist bei dieser Ausfuhranmeldung verpflichtend!
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Jenny Cui
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Hallo Jenny,
das Beförderungsmittel beim Abgang ist dann 30
das Kennzeichen ist LKW und das Land QU, wenn nicht anders bekannt
Grüße Anja
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Liebe Frau Grothe,
vielen Dank für Ihre Hilfe, jetzt geht es.
Und wenn ich die Waren nach HongKong transportieren möchte, soll ich "2-- Enthalt die Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung" auswählen?richtig?
Noch eine Frage über Transportausrüstung, wenn ich die Waren nur mit Karton lieferen will, das bedeutet , dass es keine Container vorhanden sind. oder? Ich verstehe nicht, was bedeutet Container.
Vielen Dank nochmal.
Liebe Grüße
Jenny Cui
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Hallo Jenny,
ja - immer wenn die Ware ins Drittland geht, wird 2 eingetragen.
Wenn Ware nur mit Karton oder Palette geliefert wird, gibt es keine Container.
Container hat man eigentlich nur, dann man per Seefracht liefert.
Das ist ein Container :-)VGAnjaGrothe
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Liebe Frau Grothe,
:) :) :), vielen lieben Dank, sie sind so nett und freundlich. Mir ist jetzt ganz klar.
Schönen Tag.
Liebe Grüße
Jenny Cui
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Sehr gerne geschehen :-) Dafür haben wir doch die Community :-)
Liebe Grüße
Anja Grothe
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Hallo,
wir haben ebenfalls eine Sendung nach HongKong, geben die Daten wie oben ein, erhalten aber eine Fehlermeldung:
"Die Angabe des inländischen Verkehrszweig ist im einstufigem Verfahren ungültig."
"Originalwert 3"
Wo liegt hier der Fehler?
VIele Grüße
Peter Magyar
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