AES 3.0: Zweimal neue Länderangaben
Mit dem neuen AES Release werden Länderangaben an weiteren Stellen notwendig. In diesem Artikel erläutern wir das Land beim Incoterm® und das Ursprungsland in der Position.
Incoterm
Beim Incoterm® muss künftig nicht nur der Ort, sondern auch das Land angegeben werden. So melden Sie künftig anstelle von „FOB Hamburg“ „FOB Hamburg DE“. Die Ausfuhranmeldung unter AES 3.0 hat für das Land des Incoterms ein weiteres Pflichtfeld.
Alternativ kann auch der Incoterm® plus der „UN/LOCODE“ gemeldet werden. Der „United Nations Code for Trade and Transport Locations“ wird von der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) gepflegt und verwaltet. In Zollanmeldungen stehen Ihnen alle Codes über die Codeliste C0244 des Zolls zur Verfügung. In diesen Fällen müssen dann der Ort und das Land des Incoterms nicht gemeldet werden. Im Fall von FOB Hamburg würden Sie im Feld Incoterm „FOB“ angeben, im Feld UN/LOCODE den Wert „DEHAM“. Die Felder Ort und Land bleiben leer.
Ursprungsland
Im AES-Release 2.4 wird in der Position nur die Ursprungsregion verlangt. Diese ist 99 für Ware mit ausländischem Ursprung, sowie je nach Ursprungsbundesland 01 bis 16 für Waren mit deutschem Ursprung. Mit dem Release 3.0 wird das Ursprungsland zum Pflichtfeld; es ist also zusätzlich das Ursprungsland anzugeben. Die dahinterliegende Codeliste C0248 enthält auch das Länderkürzel „EU“ mit der Bezeichnung „Europäische Gemeinschaft“. Das Feld Ursprungsbundesland heißt künftig „Versendungsregion“; es kann die Versendungsregion oder weiterhin das Ursprungsbundesland eingegeben werde.
Folgende Kombinationen sind bei der Eingabe möglich: Ursprungsland „DE“, Versendungsregion je nach Bundesland „01“ bis „16“.
Bei allen anderen Ursprungsländern ist als Versendungsregion „99“ einzugeben.
Was tun, wenn das Ursprungsland nicht zu ermitteln ist? Der Ländercode „QU“ steht leider nicht zur Verfügung. Für diese Fälle hat der Zoll in der ATLAS-Info 0426/23 folgendes veröffentlicht:
„Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versendungsland angegeben werden.“
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