Hinweise zu NCTS-Versandverfahren mit der Ukraine
Seit 1. Oktober 2022 nimmt die Ukraine am gemeinsamen Versandverfahren (NCTS) teil. Nun hat der ukrainische Zolldienst ein englischsprachiges Merkblatt für Wirtschaftsbeteiligte und Bürgen erstellt, denn trotz des Krieges können Versandverfahren durchgeführt werden. Das Wichtigste in Stichpunkten:
- Zurzeit kann NCTS an über 200 ukrainischen Zollstellen abgewickelt werden. Welche das sind, kann der Customs Office List der EU entnommen werden. Das Merkblatt nennt 15 für NCTS wichtige Grenzzollstellen.
- Bei Transporten durch die Republik Moldau (die noch nicht am gemeinsamen Versandverfahren teilnimmt) kann das gemeinsame Versandverfahren ausgesetzt werden. Das Merkblatt gibt Hinweise zum Vorgehen.
- Um Waren im gemeinsamen Versandverfahren in oder durch die Ukraine zu transportieren, muss die Sicherheit/Bürgschaft auf die Ukraine erweitert worden sein.
- Werden Waren durch Kriegseinwirkungen beschädigt oder zerstört, kann ggf. die Force-Majeure-Klausel aus dem Übereinkommen zum Versandverfahren angewandt werden, wodurch wenigstens keine Zollabgaben anfallen.
- Die Ukraine hat die EU-Regelungen zur Summarischen Eingangsanmeldung übernommen. Daher wird empfohlen, bei Eröffnung des Versandverfahrens auch die „Sicherheitsdaten“ anzugeben.
>> Zum Merkblatt (englisch)
>> Zur Fachmeldung des Zolls
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Im September 2023 wies der deutsche Zoll auf das von der Europäischen Kommission veröffentlichte und überarbeitete Merkblatt bezüglich des NCTS-Verfahrens mit der Ukraine hin. Diese "Guidance" basiert auf den Hinweisen des staatlichen Zolldiensts der Ukraine für Wirtschaftsbeteiligte, die das gemeinsame Versandverfahren in die Ukraine und aus der Ukraine nutzen möchten.
>> Zur Fachmeldung des Zolls vom 4. September
>> Zur Guidance Common Transit procedure trade with UA (in englischer Sprache)0
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