EU plant umfassende Beschränkung von PFA-Substanzen
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) teilt mit, dass die Verwendung und das Inverkehrbringen von über 10.000 per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) wegen deren umweltschädigender Wirkung verboten werden sollen. Am 22. März 2023 begann dazu eine sechsmonatige öffentliche Konsultation.
Noch bis zum 22. September 2023 können Unternehmen nun prüfen, ob ihre chemischen Produkte und Stoffe betroffen sind, und ggf. mit ihrer Rückmeldung auf der Website der ECHA die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen für die betroffenen Stoffe vorschlagen.
Es würde sich bei dieser Entscheidung um eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 handeln, urteilt das Bundesinstitut für Risikobewertung.
Spezifisch geht es um alle Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes Wasserstoff-/Chlor-/Brom-/Iod-Atom) enthalten.
Betroffen sind allerdings nicht nur PFAS als solche, sondern auch wenn sie als Bestandteile in anderen Stoffen enthalten sind, zum Beispiel in Gemischen und in Erzeugnissen, und dies schon in sehr geringen Konzentrationen, wie bei Verunreinigungen.
Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind vereinzelt bereits Alternativen für PFAS verfügbar. In allen anderen Fällen sind Unternehmen aufgefordert Ersatzlösungen zu suchen.
Allerdings wird nicht vor 2025 mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über den Beschränkungsvorschlag gerechnet. Übergangsfristen für Unternehmen sollen zwischen eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren gewährt werden, um Alternativen zu finden.
Im Beschränkungsdossier der ECHA können Unternehmen im „Annex XV report” in Tabelle 8 anhand der eingesetzten Warengruppen einsehen, ob sich bereits Ersatzstoffe anbieten und welche Kosten beim Einsatz auf Unternehmen zukommen. In der Tabelle 13 werden sich außerdem vorgesehene Ausnahmeregelungen und deren Dauer gelistet.
Weitere Informationen und Fragen und Antworten auf der FAQ-Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
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