AES 3.0: Zentrale Zollabwicklung
Mit dem AES Release 3.0 sind in der Ausfuhranmeldung neue Felder für Anmeldungen mit einer Bewilligung für eine Zentrale Zollabwicklung aufgenommen worden. Lesen Sie im folgenden Artikel, was hinter der Zentralen Zollabwicklung, auch CCL (Centralised Clearance) genannt, steht und welche neuen Felder in der Ausfuhranmeldung dafür vorhanden sind.
Das Problem…
Ein Unternehmen hat seinen Stammsitz in Deutschland und eine Produktion in Polen und ein Lager in den Niederlanden. Alle Lieferungen, die vom Stammsitz in Deutschland ins Drittland gehen, werden über ATLAS angemeldet, dem System der deutschen Zollverwaltung. Lieferungen, die z. B. direkt vom Lager in den Niederlanden exportiert werden sollen, müssen im niederländischen Zollsystem AGS bzw. DMS angemeldet werden. Ohne Zentrale Zollabwicklung muss das Unternehmen daher eine Zollabteilung betreiben und das Zollsystem im anderen Mitgliedstaat nutzen. Das verursacht möglicherweise Aufwände, die zu der Anzahl der Ausfuhranmeldungen in keinem Verhältnis stehen. Alternativ kann sich das Unternehmen im anderen Mitgliedstaat von ein einem Dienstleister direkt vertreten lassen. Aber was tun, wenn das Unternehmen sich nicht direkt vertreten lassen will und den Aufwand einer eigenen Zollabteilung scheut?
Die Lösung…
Die Zentrale Zollabwicklung (früher Einzige Bewilligung). Dabei wird in einem Mitgliedstaat die Ausfuhranmeldung abgegeben, die Gestellung der Ware bei der Zollstelle findet hingegen im anderen Mitgliedstaat statt. So kann „zentral“ am Stammsitz des Unternehmens die „Zollabwicklung“ über ein einziges zollseitiges IT-System vorgenommen werden. Die zollrelevanten Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat reduzieren sich auf ein Minimum.
Die Voraussetzung…
Um die Zentrale Zollabwicklung nutzen zu können benötigt ein Unternehmen eine mitgliedstaatenübergreifende CCL-Bewilligung. Diese wird nur bewilligt, wenn das Unternehmen zugleich AEO-C ist.
Der mögliche Ablauf…
Als Unternehmen mit Stammsitz in Deutschland melden Sie bei der für Ihren Postleitzahl-Bezirk zuständigen Ausfuhrzollstelle die Ware zur Ausfuhr an. Diese Zollstelle übernimmt die Federführung für das Ausfuhrverfahren. Von dort erhalten Sie die Entgegennahme und Annahme, sowie die MRN für die Ausfuhranmeldung. Die Ausfuhrzollstelle übermittelt dann die Daten der Ausfuhranmeldung sowie ggf. eine Beschauanordnung an die zuständige Zollstelle im anderen Mitgliedsstaat, in unserem Beispiel in den Niederlanden.
Die Zollstelle in den Niederlanden ist für die Beschau der Ware zuständig. Je nach Bewilligung ist eine Gestellung im Unternehmen möglich. Nach der Gestellung im Mitgliedstaat übermittelt diese Zollstelle die Ergebnisse an die Ausfuhrzollstelle in Deutschland, welche dann die Überlassung erteilt. Die Ware kann dann direkt vom anderen Mitgliedstaat exportiert werden.
Der Ablauf an der Ausgangszollstelle sowie die Übermittlung der Ausgangsbestätigung und des Ausgangsvermerks ist so, wie Sie es vom zweistufigen Verfahren kennen.
Die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS gibt außerdem Hinweise, was zum Ausfallverfahren zu beachten ist.
Die Software…
Im neuen AES Release sind die notwendigen Datenfelder und Informationen enthalten, die für die Zentrale Zollabwicklung notwendig sind. Dies sind
- Eine richtige Anmeldeart (z. B. 00001410 für eine vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung von Bewilligungen SDE-Ausfuhr und CCL-Ausfuhr)
- Der Ladeort in einem anderen Mitgliedstaat
- Ein Feld für die CCL-Bewilligung
- Ein Feld für die Gestellungszollstelle
Aktuell können noch nicht alle 27 EU-Länder die Zentrale Zollabwicklung umsetzen. Bis Jahresende soll das jedoch der Fall sein. Es empfiehlt sich daher, vor Antragstellung mit dem zuständigen Hauptzollamt oder mit der Kontaktstelle Konsultationsverfahren beim Hauptzollamt Nürnberg Kontakt aufzunehmen. Dieses steht den Hauptzollämtern und Wirtschaftsbeteiligten während der Antragsphase, bei der Entscheidung sowie bei der Durchführung zur Verfügung.
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