Vorabinformation des BAFA: Verlängerung der AGG Nr. 12 bis 28 und 30
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verlängert die Allgemeinen Genehmigungen (AGG) Nr. 12 bis Nr. 17 und Nr. 30 bis zum 31. März 2024 und die AGG Nr. 18 bis Nr. 28 bis zum 30. September 2023. Inhaltliche Änderungen ergeben sich derzeit nicht.
Hinweis: Allgemeine Genehmigungen sind eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen. Sie haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Möchten Sie diese in Ihren Ausfuhren nutzen, ist eine vorherige Registrierung zur Verwendung beim BAFA notwendig.
Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern
Verfahrenserleichterungen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern des Anhang I der EU-Dual-Use-VO sind in den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 17 geregelt. Das BAFA teilte mit, dass es diesbezüglich bislang keine inhaltlichen Änderungen bei der Verlängerung gab.
Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen für die Ausfuhr und Verbringung von Rüstungsgütern des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste
Verfahrenserleichterungen für die Ausfuhr und Verbringung bzw. für Handels- und Vermittlungsgeschäfte von Rüstungsgütern des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste sind in den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis 28 geregelt. Auch diese AGG blieben laut BAFA unverändert.
Die AGG Nr. 30 bezieht sich auf nicht sensitive Iran-Geschäfte.
>> Zur BAFA: Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen und den aktuellen Änderungen
>> Zum AGG-Finder
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