ITA: Weitere Importzölle entfallen zum 1. Juli
Das Abkommen für Informationstechnologie (ITA) fördert seit 1996 die Verbreitung von Technologiegütern. Die teilnehmenden Statten stellen diese Waren, unabhängig von ihrem Ursprung, zollfrei. Am 1. Juli 2023 entfallen die Zollabgaben für weitere Güter in der EU.
Teilnehmende Länder
Waren es anfangs nur 29 Länder, so sind es nun 82 Staaten, die an dem Abkommen teilnehmen. Sie sind auf dieser WTO Weltkarte zu sehen.
Hinweis: In die teilnehmenden Länder können auch WTO-Mitglieder, die nicht dem ITA beigetreten sind, ihre entsprechenden IT-Produkte zollfrei ausführen, während sie selbst weiterhin Zölle auf ihre Einfuhren erheben dürfen.
Die begünstigten Warengruppen
Das 1996 geschlossene Abkommen wurde 2016 um einige Waren erweitert, die zur Informationstechnologie gerechnet werden können. Dazu gehören Endgeräte im Bereich Multimedia, Elektronik, Medizingeräte, Videospiele, Audiogeräte aber auch Komponenten wie Halbleiter oder Maschinenwerkzeuge zur Produktion von IT-Produkten.
Jetzt auch zollfrei in der EU – mit Ausblick
Einige Geräte im Bereich der Bild- und Tonaufzeichnung, Radiorundfunkgeräte, Monitore, Projektoren sowie Linsen und optische Geräte werden jetzt ebenfalls zollfrei.
Laut IHK Stuttgart handelt es sich um die Warennummern 8521 9000, 8527 2120, 8527 2152, 8527 2159, 8527 2900, 8528 7119, 8528 7199, 8529 9065, 8529 9092, 8529 9097 und 9002 9000.
Technologien, die bei der Erweiterung 2016 noch nicht existierten, sollen ebenfalls aufgenommen werden. Die WTO bereitet daher eine Erweiterung um Industrie 4.0, Smart Home, autonomes Fahren etc. vor.
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