Genau hingeschaut im Seminar: Das US-Re-Exportkontrollrecht
Im Oktober 2022 sind massive Beschränkungen für die chinesische Chipindustrie in Kraft getreten, im Februar 2023 folgten weitere Einschränkungen für den Iran - wissen Sie, wie Sie prüfen ob Ihre Geschäfte dem US-Re-Exportkontrollrecht unterliegen? AEB Exportkontrollexpertin Dr. Ulrike Jasper erklärt es im Seminar am 2. Mai von 9 bis 12:30 Uhr.
Im Rahmen dieses Seminars wird die Systematik des US-(Re-)Exportkontrollrechts ebenso dargestellt wie die Begrifflichkeiten und die rechtlichen Grundlagen, die für den Umgang mit den US-Ausfuhrregelungen unumgänglich sind. Sie bekommen das Handwerkszeug, das Sie benötigen, um feststellen zu können, ob Ihre Lieferungen dem US-Re-Exportkontrollrecht unterfallen.
Die Güterklassifizierung nach der amerikanischen Dual-Use-Güterliste CCL (Commerce Control List) mit einer ECCN (Export Control Classification Number) wird neben der Ermittlung der Genehmigungspflicht im Rahmen des Seminars ebenfalls angesprochen. Anhand von Beispielen werden die komplexen Bestimmungen veranschaulicht und die praktische Umsetzung im Unternehmen erleichtert.
Der Vormittag des 2. Mai steckt voller wertvoller Erkenntnisse – auch für Sie?
>> Zur Anmeldung: Das US-Re-Exportkontrollrecht - ein Überblick am 2. Mai
Übrigens: In dem Online Tool SOLID stehen Ihnen vier Prüfungen zum US-(Re-)Exportkontrollrecht zur Verfügung. Wer US-Produkte bezieht und verbaut, kann über die De-minimis-rule ermitteln, ob sein Endprodukt zum US-Produkt wird oder nicht. Die für einige Unternehmen relevanten Verschärfungen der Foreign-Direct-Product-Rules sind ebenfalls eingearbeitet. In der entsprechenden Prüfung kann § 734.9 EAR mit seinen inzwischen neun Varianten der FDP-Rule geprüft werden. Einfach testen. Das wollen Sie live erleben? Wir laden Sie am 22. Mai zu einem kostenlosen Blick auf SOLID ein.
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