Bürokratieabbau in der EU: Digitalisierung bei grenzüberschreitenden Geschäften
Die EU-Kommission will bürokratische Hürden unter anderem mit dem EU-Gesellschaftszertifikat und durch die Abschaffung der Notwendigkeit der Apostille für grenzüberschreitend tätige Unternehmen weiter reduzieren. Auch der Grundsatz der einmaligen Erfassung soll zur Einsparung von Verwaltungskosten im dreistelligen Millionenbetrag beitragen. Die Pläne im Einzelnen.
Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Transparenz
Unternehmensinformationen sollen zukünftig über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) ausgetauscht werden können und somit beispielsweise die Gründung von Zweigniederlassungen im Unionsgebiet vereinfachen. Ein EU-Gesellschaftszertifikat soll die Transparenz erhöhen und kostenlos in allen EU-Sprachen verfügbar sein.
Interessant im Grenzverkehr kann zudem die mehrsprachige Standardvorlage für eine digitale EU-Vollmacht werden, mit der eine Person zur Vertretung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat ermächtigt wird.
Die Notwendigkeit einer Apostille oder beglaubigter Übersetzungen von Unternehmensdokumenten im Binnenmarkt wird zudem abgeschafft und trägt damit zu einer Bürokratiereduzierung bei.
Hintergrund und Ausblick
Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU auszubauen, muss der Binnenmarkt einen planbaren Rechtsrahmen haben und ein Minimum an bürokratischen Hürden aufweisen, heißt es in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission. Daher wird mit diesem Vorschlag der EU die Digitalisierung in der EU, insbesondere aber im EU-Gesellschaftsrecht vorangetrieben. Der Vorschlag gilt als eine der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der politischen Priorität „Ein Europa für das digitale Zeitalter“.
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