REX ab 1. Juli: Waren mit Ursprung von den Seychellen
Die EU-Kommission teilt mit, dass das System des ermächtigten Ausführers ab dem 1. Juli 2023 durch das System des registrierten Ausführers ersetzt wird.
Ab diesem Zeitpunkt werden Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und von ermächtigten Ausführern ausgefertigte Ursprungserklärungen nicht mehr angenommen.
Der Grund dafür liegt in der Aktualisierung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und südlichen Afrika (EU-ESA).
Laut der Fachmeldung des Zolls „Warenverkehr mit den Seychellen“ können ab dem 1. Juli 2023 Waren nur noch dann eine Zollpräferenzbehandlung erhalten, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt von
- einem im System des registrierten Ausführers der Europäischen Union registrierten Ausführer von den Seychellen oder
- jedem Ausführer von den Seychellen für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Gesamtwert 6.000 Euro je Sendung nicht überschreitet.
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