Zum Hauptinhalt gehen

CO2-Grenzausgleichssystem der EU tritt in Kraft

2 1

Kommentare

1 Kommentar

  • Thomas Hartinger

    In seiner Fachmeldung vom 21. Juni 2023 weist der Zoll darauf hin, dass während des Übergangszeitraums (bis 31. Dezember 2025) in Einfuhrzollanmeldungen keine besonderen Angaben wegen CBAM gemacht werden müssen.

    1

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.

Is Agent community_post_page