EU-Kommission stellt konkreten Vorschlag für Zollreform vor
Mit einer Pressemitteilung und einer eigenen Website präsentiert die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Reform des Zollrechts und verwandter Vorschriften. Ziel ist es, durch die Bereitstellung von Daten über die gesamte Lieferkette, einschließlich der Produktion im Drittland, die von einer Einfuhr ausgehenden Gefahren besser erkennen und ihnen begegnen zu können.
Die zunehmende Zahl an EU-Rechtsvorschriften, die bestimmte Waren verbieten oder unter eine Genehmigungspflicht stellen, soll zukünftig leichter zu berücksichtigen sein. Auch die Abwicklung des steigenden elektronischen Handels soll vereinfacht werden, wobei die Online-Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden. Beispielsweise sollen sie generell als Einführer gelten und damit für die Anmeldung der Waren, deren Konformität mit den Vorschriften und die Entrichtung der Abgaben verantwortlich sein. Technisch soll dies durch eine EU-Zolldatenplattform, betrieben durch eine neue EU-Zollbehörde, ermöglicht werden.
EU-Zolldatenplattform und EU-Zollbehörde
Ein wichtiger Ansatz der Reform ist die Schaffung einer EU-Zolldatenplattform, die auf lange Sicht die nationalen Einfuhr-Zollsysteme ablösen soll. Unternehmen speisen darin Daten über die gesamte Lieferkette ein, was auch die Produktion im Drittland umfassen kann. Das soll die Abgabe einer separaten Einfuhrzollanmeldung ggf. ersetzen. Es geht nicht nur um Daten der Zollanmeldung, sondern auch um Daten, die zur Prüfung anderer Rechtsvorschriften benötigt werden. KI-gestützt erlaubt das den Behörden einen Überblick über die gesamte Lieferkette, die Prüfung zahlreicher (nicht nur Zoll-)Vorschriften und ggf. ein Einschreiten, bevor die Ware in der EU angekommen ist.
Den vertrauenswürdigsten Händlern („Trust & Check“-Händler) werden besondere Vereinfachungen in Aussicht gestellt, beispielsweise die Einfuhrabfertigung an ihrem Firmensitz, unabhängig davon, wo die Waren in der EU eintreffen, oder die Einfuhr ohne aktives Tätigwerden des Zolls.
Betrieben wird die Zolldatenplattform von einer neu zu schaffenden EU-Zollbehörde, die auch für eine EU-weit einheitliche Risikoanalyse sorgen und die Zusammenarbeit zwischen den EU- und nationalen Behörden befördern soll.
Elektronischer Handel
Online-Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen. Sie gelten als Einführer und sind damit u.a. für die Entrichtung von Zoll und EUSt. verantwortlich.
Vor dem Hintergrund anhaltender Unterfakturierung soll auch die 150-Euro Schwelle entfallen, unter der keine Zölle erhoben werden. Im Gegenzug soll im E-Commerce (Fernverkauf) ein stark vereinfachter Zolltarif angeboten werden: Gemäß dem Vorschlag/Verordnungsentwurf beinhaltet dieser nur noch fünf verschiedene Zollsätze: 0, 5, 8, 12 und 17%. Welcher Zollsatz angewandt wird, hängt nur davon ab, in welches Kapitel die Ware eingereiht wird. Bei bestimmten Waren (verbrauchsteuerpflichtig, Antidumping, …) ist die Anwendung ausgeschlossen.
Stufenplan
2028: E-Commerce kann mit Teilnahme an EU-Zolldatenplattform beginnen
2032: Alle anderen Unternehmen können teilnehmen
2038: Die Teilnahme wird verpflichtend
Rechtsänderungen
Aufhebung des UZK (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union) und Ersetzung durch eine neue Vorschrift
Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (vereinfachte Abgabensätze im Fernverkauf)
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (150 Euro Wertschwelle entfällt)
Anpassung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (mehrwertsteuerliche Behandlung von Plattformen, Sonderregelungen für den Fernabsatz von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen und für die Anmeldung und Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer)
Quellen und weiterführende Informationen
Pressemitteilung „EU-Zollreform: Eine datengesteuerte Vision für eine einfachere, intelligentere und sicherere Zollunion“
Webseite zur EU Customs Reform (englisch). Darin u.a. Links auf ein Fact sheet, die Studien, auf die der Reformvorschlag aufbaut, sowie die Verordnungs-/Richtlinienentwürfe
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