Gewusst wie: Seminar zur Reparaturabwicklung mit dem Drittland
Was tun, wenn ein Kunde aus einem Drittstaat eine Ware zur Reparatur zurücksendet? Oder diese im Drittland reparieren lassen möchte? Über Ihre Möglichkeiten bei Reparaturen und Retouren spricht Johannes Lieb am 27. Juni – bringen Sie Ihre Fragen mit!
>> Zur Anmeldung: Reparaturabwicklung mit dem Drittland am 27. Juni
Erhalten Sie eine Ware aus dem Drittland, können Sie diese zum freien Verkehr abfertigen. In diesem Fall darf die Ware im Ausland verändert worden sein und es müssen keine Fristen eingehalten werden – doch können Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer auf Ihr Unternehmen zukommen.
Alternativ können Sie die Waren als Rückware importieren. Es fallen weder Zollabgaben noch Einfuhrumsatzsteuer an. Die Abfertigung als Rückware ist allerdings nur innerhalb der Frist von drei Jahren möglich. Die vorhergehende Ausfuhr und dass die Ware von da an nur benutzt und nicht verändert wurde, muss belegt werden (Nämlichkeitsnachweis).
>> Mehr zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr unter zoll.de
>> Mehr zu Rückwarenabwicklung unter zoll.de
Im Verfahren der aktiven Veredelung können Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union zur Durchführung von Veredelungsarbeiten und Reparaturen eingeführt werden, ohne dass Abgaben erhoben oder handelspolitische Maßnahmen angewandt werden. Die Ware steht dann unter zollamtlicher Überwachung und eine Wiederausfuhrfrist ist einzuhalten. Außerdem muss eine Sicherheit hinterlegt werden. Dazu ist entweder eine förmliche Bewilligung notwendig oder bei einmaligen Vorgängen, kann die Bewilligung mit der Zollanmeldung beantragt werden.
>> Mehr zur aktiven Veredelung unter zoll.de
Bei der Ausfuhr zur Reparatur in ein Drittland ist es ähnlich: Werden die Reparaturen als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie in einem Drittland ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei.
Sie wollen alle für Sie möglichen Vorteile nutzen? Im Seminar lernen Sie die Voraussetzungen für alle Verfahren kennen und üben eine lückenlose Nachweisführung sowie fristgerechte Meldungen in ATLAS.
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Guten Morgen,
wurde das Seminar auf den 20.7 verschoben?
Freundliche Grüße
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Leider wurde die Mindest-Teilnehmeranzahl nicht erreicht und wir haben daher verschoben. Sollten Sie aber mit 2 Personen bereits in vier Tagen teilnehmen wollen, werden wir schauen, ob wir doch den ursprünglichen Termin realisieren können. Gerne können Sie sich dann auch direkt bei seminare@aeb.com melden.
Wir freuen uns auf jeden Fall, wenn wir Sie im Seminar sehen
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Danke für die schnelle Rückmeldung.
Der neue Termin ist auch ok. Wenn melde ich mich da an.
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