Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bzgl. Reihengeschäften
Ende 2019 wurde das Umsatzsteuergesetz infolge der im Vorjahr geänderten Mehrwertsteuersystemrichtlinie ebenfalls geändert. Eine der Neuerungen betraf die Zuordnung der bewegten Lieferung im Fall von Reihengeschäften. Diese hat Einfluss darauf, wessen Lieferung steuerfrei sein kann. Zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten hat das BMF nun Abschnitt 3.14 – Reihengeschäfte – des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses neu gefasst.
Das Bundesministerium der Finanzen teilte mit, dass der aktuelle Anwendungserlass für alle offenen Fälle Anwendung findet.
Lesen Sie das zugehörige BMF-Schreiben Umsatzsteuer; Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bietet einen Überblick über die wichtigsten Inhalte in der Zusammenfassung Reihengeschäfte im Umsatzsteuerrecht – was gilt seit Umsetzung der so genannten Quick Fixes?
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