Der Zoll informiert: Änderung bei Anträgen für Verwahrungsorte
Ab 15. Juli 2023 wird die Beantragung von Bewilligungen für den Betrieb von Verwahrungslagern und die Beantragung von Verwahrungsorten vereinheitlicht. Beide Anträge sollen ab diesem Zeitpunkt nur noch beim Bewilligungshauptzollamt gestellt werden.
Die IHK Köln hat dazu eine Fachinformation der Generalzolldirektion (GZD) weitergegeben: Vorübergehende Verwahrung: Beantragung von Verwahrungsorten.
Mehr zur Bewilligung eines Verwahrungslagers und den zugehörigen Antragsformularen finden Sie auch auf der Website des Zolls.
Als Ausnahme können in dringenden Fällen Verwahrungsorte weiterhin beim örtlichen Zollamt eingereicht werden, sofern bereits eine gültige Bewilligung für das Verwahrungslager vorhanden ist und der Antrag gleichzeitig beim Bewilligungshauptzollamt gestellt wird.
Des Weiteren sollen Bewilligungen zum Verwahrungslager, vermutlich inklusive Verwahrungsorten, zukünftig auch über das Zollportal (Bürger- und Geschäftskundenportal) beantragt werden können.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare