China: Die 12 wichtigsten Antworten zum Ex- und Import
Ende Mai hat die Außenhandelskammer Greater China Antworten auf häufige Fragen in einem „Merkblatt: Import, Export, Zoll“ gebündelt. Dieses steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Auch zur Übermittlung von persönlichen Daten sind neue Regelungen am 1. Juni in Kraft getreten, die Unternehmen, sofern sie davon betroffen sind, bis November 2023 umsetzen müssen.
Auf der Website der AHK Greater China finden Sie die FAQs Import, Export, Zoll in deutscher und englischer Sprache.
In einigen Antworten verlinkt das Merkblatt auf Veröffentlichungen der chinesischen Regierung. Wenn dort Listen mit Warennummern enthalten sind, orientieren Sie sich an den ersten sechs Stellen. Diese werden weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition).
Neben dem kompakten Merkblatt finden Sie auch auf der Website von German Trade & Invest (GTAI) Weiterführendes zu den Einfuhrbestimmungen unter Zoll und Einfuhr kompakt – China.
Neue Modalitäten im Standardvertrag in Kraft
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten aus China heraus ist unter anderem im Rahmen eines “Standardvertrag” möglich. Die Modalitäten dafür wurden durch die Cyberspace Administration of China (CAC) am 22. Februar verkündet. Dazu gehört beispielsweise, dass die betroffenen Personen der Übermittlung von Daten zugestimmt haben müssen. Ausführliche Informationen dazu bietet zum Beispiel German Trade & Invest und die Rechtsanwälte Rödl & Partner.
Die Regelungen sind seit 1. Juni 2023 in Kraft. Unternehmen sind aufgefordert, diese bis zum 30. November 2023 umzusetzen.
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