Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert
Mit Hilfe des Umschlüsselungsverzeichnisses können sich Unternehmen anhand der Warennummer einen Überblick verschaffen, ob sich im eigenen Materialstamm Waren finden, die als Dual-Use- oder Rüstungsgüter der Exportkontrolle unterliegen könnten. Das BAFA hat das Hilfsinstrument auf den neuesten Stand gebracht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert. Berücksichtigt werden nun der Stand des Anhang I der EU-Dual-Use-VO vom 23. Februar 2023, der Stand der Ausfuhrliste vom 21. Dezember 2022 sowie die Kapitel des Warenverzeichnisses zur Außenhandelsstatistik für 2023.
Rechtlich unverbindliches Hilfsmittel
Vor einer Ausfuhr muss eine Klassifizierung der Güter nach den Güterlisten des Exportkontrollrechts durchgeführt worden sein. Das Umschlüsselungsverzeichnis erleichtert Ihnen den Umgang mit den Güterlisten des Exportkontrollrechts. Eine rechtlich verbindliche Zuordnung zwischen den Nummern des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik und den Nummern des Anhang I der EU-Dual-Use-VO bzw. der Ausfuhrliste ist damit nicht möglich. Sollten Bauteile wie beispielsweise Frequenzumwandler, die im Anhang I der EU-Dual-Use Verordnung gelistet sind, in einer größeren Maschine verbaut sein, lässt sich dies nicht einfach anhand einer Warennummer ermitteln.
Das aktualisierte Umschlüsselungsverzeichnis finden Sie auf der Homepage des BAFA.
Hilfe bei der Prüfung von Gütern
Die Online-Plattform SOLID bietet einen Fragenkatalog, der Sie mit Hilfe gezielter Fragestellungen durch Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung führt und direkte Verlinkungen in die rechtlich verbindlichen Listen anbietet.
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