EU-Verordnung zum Schutz vor Entwaldung tritt in Kraft
Am 16. Mai wurde der Entwurf zu erweiterten Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vom Rat der EU angenommen – ab 30. Juni 2023 tritt dieser nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Vom Anwendungsbereich der Verordnung sind unter anderem Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz betroffen, aber auch Produkte, die Palmölderivate enthalten.
Mit der neuen Entwaldungsverordnung (englisch: Regulation on deforestation-free products – „EUDR“) will die EU dem weltweiten Verlust von Waldflächen entgegenwirken. In der Begründung findet sich die Schätzung der Vereinten Nationen, dass zwischen 1990 und 2020 bereits etwa 10 % der Wälder weltweit verloren gegangen sind.
Nach einer Übergangszeit dürfen relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse nur noch in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn:
- diese entwaldungsfrei gewonnen wurden,
- die zugehörigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes eingehalten wurden und
- eine Sorgfaltserklärung gemäß Anhang II vorliegt.
Als entwaldungsfrei gelten die betroffenen Produkte dann, wenn diese nicht von einer nach dem 31.12.2020 abgeholzten Fläche stammen bzw. zu einer Schädigung von Wäldern geführt haben.
Zu den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes, die in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden müssen, können neben den Gesetzen zum Naturschutz auch Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte oder der Schutz indigener Bevölkerungsgruppen gehören. Insgesamt werden mögliche Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes im Artikel 2 (40) aufgelistet.
Der Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 enthält eine Auflistung aller relevanten Rohstoffe sowie deren Erzeugnisse.
Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird die Verordnung anwendbar, für kleine Unternehmen gilt eine Übergangszeit von 24 Monaten. Bis dahin ist die EU aufgefordert, ein Informationssystem für die Verwaltung und den Austausch der Sorgfaltspflichtenerklärung zur Verfügung zu stellen. Es ist auch die Zeitspanne, die betroffenen Unternehmen bleibt, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare