Neuerungen bei Einfuhren aus Israel
Bei Einfuhren aus Israel ist hinsichtlich einer möglichen Präferenzberechtigung ein genauer Blick auf die Herkunft der Ware notwendig. Neben aktualisierten Postleitzahlen hat der Zoll das zugehörige Merkblatt aktualisiert und seit Mai gilt eine neue Unterlagencodierung.
Eine Präferenzberechtigung für Ware aus Israel setzt voraus, dass die Herstellung nicht in den Gebieten erfolgte, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen. Diese Regelung ist Bestandteil des Assoziierungsabkommens EU-Israel. Zu diesem Zweck stellt die EU-Kommission eine Liste der Orte zur Verfügung, die keine Präferenz begründen. Diese List of non eligible locations wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 9. Juni 2023.
Zu den Einzelheiten für Einfuhren aus Israel stellt der Zoll das Merkblatt Präferenznachweise aus Israel in einer aktualisierten Fassung vom 28. Juni 2023 zur Verfügung.
Dort wurde auch die Neuerung aus der ATLAS-Info 0450/23 - Präferenzursprung in Israel mit dem Hinweis auf die Unterlage Y864 aufgenommen, die als Ursprungsnachweis seit Mai 2023 bei einer Einfuhr aus Israel anzumelden ist.
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Die Liste der Postleitzahlen wurde aktualisiert. Dabei wurden auch Postleitzahlenbereiche zusammengefasst und kleine Fehler korrigiert. Der Link im Artikel zum Merkblatt Präferenznachweise in Israel im Artikel verweist auf das aktuelle Merkblatt.
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