Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr ab Mitte 2024
Mit ATLAS-Info 0473/23 hat die Zollverwaltung die voraussichtliche Inbetriebnahme der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) für Mitte 2024 angekündigt. Ist diese CCE-Funktionalität auch im anderen Mitgliedstaat umgesetzt, erfolgt der Nachrichtenaustausch zwischen Ausfuhrzollstelle und Gestellungszollstelle elektronisch. Folgende Neuerungen werden mit dem neuen System eingeführt.
Der Terminankündigung durch ATLAS-Info 0473/23 voraus ging ATLAS-Info 0468/23, die bezüglich der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr nachfolgende Neuerungen nennt. Deren Nutzungsbeginn ist die CCE-Inbetriebnahme.
- Neue Arten der Ausfuhranmeldung für „Rückwirkende Ausfuhranmeldungen unter Verwendung einer Bewilligung CCL“ (1••••4••) in Codeliste A0121
- Neue Arten der Lager-Bewilligung in die Codeliste „Art der Bewilligung“ (CL S0605)
- In der Nachricht „Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr“ E_EXP_CTL wird ermöglicht und unterschieden, dass die Gestellungszollstelle aus einem anderen Mitgliedstaat eine Dokumenten- oder sonstige Kontrolle durch die Ausfuhrzollstelle anfordert. Im Falle einer Dokumentenkontrolle verwendet der Zoll bei EU-weit einheitlichen Dokumenten die aus dem TARIC bekannten Codierungen; nationale Unterlagen werden textlich beschrieben.
Haben Sie bereits die Zentrale Zollabwicklung bei der Ausfuhr bewilligt, dürfte mit der zollseitigen Inbetriebnahme in den beteiligten Mitgliedstaaten das Erfordernis entfallen, eine separate Extrastat-Meldung abzugeben und/oder die Gestellungszollstelle separat über die Ausfuhren zu benachrichtigen – sofern ein solches Erfordernis bei Ihnen überhaupt besteht.
Haben Mitgliedstaaten, mit denen die Zentrale Zollabwicklung bislang nicht möglich ist, das Verfahren in ihrer IT umgesetzt, dürfte die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr auch mit diesen Mitgliedstaaten möglich werden.
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