Moldau und EU: AEO-Sicherheitsprogramm erweitert
Bereits im Oktober 2022 wurde das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zwischen der EU und der Republik Moldau beschlossen. Nun wurde das Assoziierungsabkommen erweitert und eine neue Regelung tritt ab 1. November 2023 in Kraft.
Laut der Fachmeldung von Germany Trade & Invest lassen sich für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte nun auch vereinfachte Zollverfahren unter bestimmten Voraussetzungen nutzen. Das im Oktober 2022 beschlossene Abkommen enthält unter anderem die Vorteile, dass weniger sicherheitsbezogene Kontrollen durchgeführt werden oder eine vorrangige Behandlung bei der Zollabfertigung vorgesehen ist.
Neben der Republik Moldau hat die EU bereits mit folgenden Ländern Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten abgeschlossen: Schweiz, Norwegen, Japan, Andorra, USA, China, Vereinigtes Königreich und Kanada.
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