EU aktualisiert die Schutzmaßnahmen Stahl
Seit Februar 2019 gelten die endgültigen Schutzmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse. Diese Maßnahmen wurden seitdem von der EU mehrfach verlängert und verändert. So auch jetzt. Die neuen Bestimmungen gelten seit 1. Juli 2023 und sind aktuell bis zum 30. Juni 2024 gültig.
Für die Waren, die unter die Schutzmaßnahmen auf Stahlimporte fallen, gelten Zollkontingente, innerhalb derer keine Zusatzzölle erhoben werden. Es gibt sowohl länderspezifische Kontingente für die wichtigsten Lieferländer als auch Zollkontingente für alle anderen Staaten – zu finden in Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) der Kommission 2019/159 vom 31. Januar 2019. Waren aus den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein sind von den Schutzmaßnahmen nicht betroffen und es gibt Ausnahmen für Entwicklungsländer.
Aktualisierungen der EU
Die Höhe der Kontingente wurden aktuell neu gefasst und mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/1301 im Amtsblatt der Europäischen Union vom 26. Juni veröffentlicht. Sind diese ausgeschöpft, wird ein Zusatzzoll von 25 % erhoben.
- Ausnahmen für Entwicklungsländer
Die Schutzmaßnahmen gelten nicht für Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern haben. Für einige Entwicklungsländer gelten die Ausnahmen nur eingeschränkt. Diezugehörige Tabelle III.2 mit der Zuordnung von Entwicklungsländern und Warenkategorienerhält eine neue Fassung.
- Änderung der Kontingente für Bleche und Bänder
Für die Warenkategorie 9 erhielt Malaysia ein eigenes Kontingent, so dass der Anhang IV.1 angepasst wurde und das Kontingent für „andere Länder“ um diese Menge verringert wurde.
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 29. Juni 2023 wurde zudem die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1331 mit den Änderungen für Einfuhren nach Nordirland aus dem Vereinigten Königreich (mit Ursprung im Vereinigten Königreich) veröffentlicht. Hier werden Zollkontingente für Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl (Warenkategorie 7) sowie Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (Warenkategorie 17) eröffnet.
Weitere Details zu den Zugangsregeln wie auch die gleichzeitige Anwendung von Schutz- und Antidumpingmaßnahmen finden Sie im GTAI-Artikel zu den Schutzmaßnahmen Stahl.
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