BMF legt vor: Referentenentwurf zum Mindeststeuergesetz
Bis zum 31. Dezember 2023 hat Deutschland Zeit eine EU-Richtlinie zur globalen Unternehmenssteuer in nationales Recht zu überführen. Jetzt liegt der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vor. Im Kern: Für große Unternehmensgruppen wird eine Mindeststeuer von 15 % angesetzt.
Der vorliegende Referentenentwurf des BMF sieht vor, dass Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro einer Mindestbesteuerung in Höhe von 15% unterliegen. Das soll Unternehmen daran hindern, Steuerschlupflöcher zu nutzen, indem sie beispielsweise Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern ansiedeln. Mit der vorgeschlagenen Regelung wird die zweite Säule des von OECD und G20 entwickelten Zwei-Säulen-Modells zur Mindestbesteuerung, dem sich mittlerweile 138 Staaten angeschlossen haben, im nationalen Recht umgesetzt.
Die Mindeststeuer setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Der Primärergänzungssteuer: Versteuerung auf Ebene der Muttergesellschaft
- Der Sekundärergänzungssteuer: Diese wird auf Unternehmensteile angewendet, wenn die Primärergänzungssteuer keine Anwendung findet.
- Der nationale Ergänzungssteuer: Wird im Fall einer Niedrigbesteuerung in Deutschland angewendet.
Im Referentenentwurf wurden auch die von der OECD vorgeschlagenen Safe-Harbour-Regelungen umgesetzt, die sowohl den Unternehmen als auch der Finanzverwaltung Vereinfachungen bieten. Das BMF stellt auf seiner Website ein aktualisiertes FAQ zur globalen Mindeststeuer zur Verfügung.
Der Referentenentwurf muss noch im Kabinett beschlossen werden, bevor er im Bundestag verabschiedet werden kann und bedarf anschließend der Zustimmung des Bundesrates.
Weitere Schritte sind in Vorbereitung: So wurde mittlerweile durch eine Arbeitsgruppe der OECD / G20 am 11. Juli 2023 ein Maßnahmenpaket vorbereitet, das auch die steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft berücksichtigt und das globale Zwei-Säulen-Modell weiterentwickelt.
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