BAFA informiert über schnellere Genehmigungsverfahren
Für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter an bestimmte EU- oder NATO-Partner können ab 1. September 2023 vollständig neue oder inhaltlich erweiterte Allgemeine Genehmigungen (AGG) genutzt werden. Diese hat das BAFA detailliert auf seiner Website zu den Allgemeinen Genehmigungen bekanntgemacht. Damit entfallen die bisherigen Verwaltungsaufwände für Einzelausfuhrgenehmigungen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass Verwaltungsaufwände bei exportkontrollrechtlichen Genehmigungsverfahren künftig reduziert und Antragsverfahren beschleunigt werden sollen.
Umfangreiche Änderungen veröffentlicht
Die bestehenden Allgemeine Genehmigungen wurden inhaltlich und/oder bezüglich des Länderkreises erweitert und neue veröffentlich. Das BAFA hat dazu am 1. August 2023 eine umfangreiche Änderungsliste für fast alle nationalen AGGs veröffentlicht und fünf vollständig neue AGGs erlassen. Die AGG können dann ab dem 1. September genutzt werden.
Unter anderem wird es für Dual-Use-Güter analog zur AGG EU001 eine neue AGG Nr. 37 für Ausfuhren in die Republik Korea, Singapur, Chile, Uruguay, Mexiko und Argentinien geben.
Eine Übersicht über neue AGGs und die inhaltlichen Änderungen entnehmen Sie der BAFA Website Allgemeine Genehmigungen.
Unternehmen können die Allgemeinen Genehmigungen unter den in der jeweiligen AGG beschriebenen Voraussetzungen eigenverantwortlich nutzen. In diesem Zusammenhang weist das BAFA auf die neue Bedingung hin, dass die Güter im Empfangsland verbleiben müssen.
Alle Allgemeinen Genehmigungen, die Rüstungsgüter oder Dual-Use-Güter betreffen, wurden bis zum 31. März 2024 verlängert. Neben den angesprochenen Neuerungen im Bereich der AGG wird es verschiedene weitere Ansatzpunkte zur effizienteren Ausgestaltung der Verwaltungsverfahren in der Exportkontrolle geben. Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung des BAFA.
Für das Produkt Export Controls arbeitet das AEB-Fachteam die neuen Allgemeinen Genehmigungen und die Änderungen bestehender AGG in den AEB-Datenservice für Sie ein.
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Hinweis: Im Dezember 2023 wurden einige Allgemeine Genehmigungen neu bekannt gegeben, da für diese die Meldungszeiträume verlängert wurden.
Die Informationen finden Sie gebündelt im aktualisierten Merkblatt des BAFA: AGG-Merkblatt.
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