Genau hingeschaut: Endverbleibserklärungen in AGGen
Allgemeine Genehmigungen (AGGen) sind vorformulierte Genehmigungen, die genutzt werden können, wenn ein Ausfuhrvorgang die beschriebenen Anforderungen erfüllt. Zum 1. September treten fünf neue AGGen für Ausfuhren von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern in Kraft – wir blicken auf eine grundlegende Neuerung.
Neu ist, dass die Nutzung einzelner AGGen unter der Bedingung des Vorhaltens einer Endverbleibserklärung (EVE) steht. Dies bedeutet, dass der Ausführer vor Nutzung der AGG ein Endverbleibsdokument von seinem Geschäftspartner einholen muss.
Das BAFA bietet verschiedene Formularvorlagen an – welches der Formularmuster verwendet werden muss, ist der jeweiligen AGG zu entnehmen.
Tipp: SOLID-Prüfung „Das richtige Endverbleibsdokument“
Die verschiedenen Arten von Endverbleibsdokumenten für unterschiedliche Ausfuhr- oder Verbringungsfälle, verbunden mit unzähligen Ausnahmen von der Vorlagepflicht, können verwirrend sein.
SOLID führt Sie durch die grundlegenden Inhalte der Bekanntmachungen des BAFA über Endverbleibsdokumente nach § 21 Abs. 6 AWV direkt auf die entsprechenden Vorlagen.
Hinweis: SOLID PLUS Nutzern steht diese Prüfung jederzeit inklusive Archiv zur Verfügung. Melden Sie sich bei SOLID an und testen Sie SOLID PLUS 30 Tage kostenfrei.
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Hallo Fr. Setzler,
gibt es eine Übersicht aus der ersichtlich ist für welche AGGen die Endverbleibserklärungen (EVE) vorgeschrieben sind?
Vielen Dank im Voraus.
Freundlich grüßt
David Breg0 -
Hallo Fr. Setzler,
sind die Originale anzufordern? Wenn ja, darf die Nutzung erst nach Vorlage des Originals erfolgen?
Sind digitale Unterschriften akzeptabel?
Vielen Dank für Ihre Antworten vorab.
Mit freundlichem Gruß
Christoph Pyta
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Hallo David Breg und Christoph Pyta,
vielen Dank für Ihre Rückfragen. Bislang wurde keine Übersicht über die AGGen, die eine EVE benötigen, veröffentlicht.
Hinweis des BAFA bezüglich der Nutzung von AGGen: Beachten Sie bitte, dass Sie die Allgemeinen Genehmigungen in eigener Verantwortung anwenden, da Sie beim BAFA keinen Antrag stellen und das BAFA somit Ihr Ausfuhrvorhaben nicht überprüft.
Und was die Nutzung von EVEs betrifft, bietet das BAFA unter Antragsstellung weiterführende Informationen an: BAFA - Endverbleibsdokumente.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Setzler1
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