Carnet ATA/CPD: IHKen stellen auf elektronische Beantragung um
Mit der elektronischen Antragsstellung aller IHKen rückt das Ziel der vollständigen Digitalisierung von Carnets näher. Die Frist, dass alle IHKen den Antrag für ein eCarnet anbieten, wurde zwar auf den 1. Januar 2024 verlängert, doch schon jetzt sind vier Hauptzollämter und sechs Zollämter am Pilotprojekt beteiligt.
Bereits bei vielen IHKen ist die elektronische Beantragung des eCarnets möglich. Einige Standorte haben sich entschlossen Aufwände zu bündeln, zum Beispiel bietet die IHK Nürnberg für Mittelfranken eine Beantragung in Kooperation mit der IHK München an.
Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Beantragung für Ihre IHK möglich ist, erhalten Sie auf der Website https://www.e-ata.de/ eine Übersicht aller angeschlossenen IHKen.
Zielsetzung ist es laut der International Chamber of Commerce (ICC), dass alle IHKen bis zum 1. Januar 2024 dann dort entweder selbst oder in Kooperation mit einer anderen IHK die elektronische Beantragung entgegennehmen können.
Bis zur vollständigen Umsetzung des digitalen eCarnet müssen in den nächsten Schritten allerdings weitere Institutionen wie Bürgen und nationale Zollbehörden eingebunden werden. Wie die IHK Reutlingen berichtet, sind daher vier Hauptzollämter (Berlin, Potsdam, Lörrach und München) und sechs Zollämter (Berlin-Marzahn und Dreilinden; Weil am Rhein und Weil am Rhein-Autobahn; Garching-Hochbrück sowie dem Flughafen Berlin-Brandenburg) an dem Pilotprojekt beteiligt.
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