EU: Auf dem Weg zum neuen Partnerschaftsabkommen mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP)
Wichtigste Nachricht für mehr Rechtssicherheit: Die Gültigkeit des momentanen AKP-EU-Partnerschaftsabkommen, das auch unter dem Namen Coutenou-Abommen bekannt ist, wird nochmals verlängert bis zum 31. Dezember 2023.
Der Beschluss Nr. 1/2023 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 30. Juni 2023 regelt die Übergangsmaßnahmen. Über das Folgeabkommen mit der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) hat der Rat der EU bereits beschlossen. Es erstreckt sich auf eine Vielzahl von Bereichen, von nachhaltiger Entwicklung und nachhaltigem Wachstum bis hin zu Menschenrechten, Frieden und Sicherheit.
In den kommenden Monaten soll das neue Abkommen von der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie den Mitgliedern der OAKPS offiziell unterzeichnet werden. Die vorläufige Anwendung beginnt am ersten Tag des zweiten Monats nach der Unterzeichnung.
Historischer Abriss
Seit 1964, kurz nachdem viele afrikanische Staaten unabhängig wurden, hat die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft das erste Partnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten abgeschlossen. Es zielte auf den Bau einer Freihandelszone und den Abbau von Handelshemmnissen.
Die Youndé-Abkommen waren bis 1975 in Kraft, es folgten die Lomé-Abkommen. Am 23. Juni 2000 wurde das Vertragswerk durch das nachfolgende Cotonou-Abkommen ersetzt, das für eine Laufzeit von 20 Jahren angelegt war. Seit 2018 wird das Folgeabkommens verhandelt und eine Einigung aller Teilnehmerländer konnte 2021 erzielt werden.
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