Aktualisiertes Merkblatt des Zolls: Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung
Zum 1. September 2023 traten fünf neue Allgemeine Genehmigungen (AGG) in Kraft. Drei AGG betreffen den Bereich der Dual-Use-Güter, zwei weitere AGG wurden für den Bereich der Rüstungsgüter bekanntgegeben. Die zugehörigen Codierungen wurden im Merkblatt des Zolls aufgenommen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte vorab mitgeteilt, dass durch die Schaffung neuer und durch die Überarbeitung der bestehenden AGG Verwaltungsaufwände bei exportkontrollrechtlichen Genehmigungsverfahren reduziert und Antragsverfahren beschleunigt werden sollen.
Details zu allen neuen und geänderten AGG sowie Informationen zur Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen finden Sie auf der Website des BAFA.
Als besonderer Hinweis im Merkblatt wurde für die Nutzung der AGG Nr. 12 die Wertgrenze von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angepasst.
Alle zugehörigen neuen Codierungen werden im Abschnitt Genehmigungscodierungen für die Ausfuhr von Waffen, Munition, Rüstungsmaterial (3LLC/A33, 3LLC/A34) und Genehmigungscodierungen für die Ausfuhr von Dual-use-Gütern (X071/A37, X071/A38, X071/A39) gelistet.
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