BAFA-News: AGG-Merkblatt aktualisiert und Vereinfachungen umgesetzt
Zum 1. September 2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Merkblatt zu Allgemeinen Genehmigungen und diesbezügliches Registrier- und Meldeverfahren überarbeitet – besser bekannt als Merkblatt AGG.
Die nationalen AGG für den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck sowie von Rüstungsgütern wurden umfassend überarbeitet. Alle Änderungen in der Zusammenfassung finden Sie im Help Center von AEB – BAFA: Bekanntgabe fünf neuer Allgemeiner Genehmigung und Überarbeitung bestehender Allgemeiner Genehmigungen.
Nun wurde das Merkblatt AGG ebenfalls aktualisiert. Es beschreibt ausführlich und praxisorientiert die Überarbeitung der bereits bestehenden sowie die Inhalte der fünf neu hinzugekommenen AGG, damit Sie die Vorteile dieser antragslos zur Verfügung stehenden Verfahrenserleichterungen einfach anwenden und nutzen können.
Einen Überblick über die europäischen und nationalen AGG bietet neben dem Merkblatt auch der AGG-Finder des BAFA, bei dem Sie relevante Genehmigungen mit Hilfe von Land und Güterlistenkennzeichen auf aktuellem Stand ermitteln können.
Übrigens: Das BAFA bietet kommende Woche kostenfrei eine zweistündige Informationsveranstaltung „Neuerungen der Allgemeinen Genehmigungen“ am 19.09.2023 von 10 bis 12 Uhr an.
Weitere Vereinfachungen
Eine Zusammenfassung der aktuellen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Verfahren zur Exportkontrolle gibt das BAFA in Exportkontrolle Aktuell September 2023. Neben der Überarbeitung der AGG zählen dazu auch Verlängerung des Gültigkeitszeitraums bei Auskünften des BAFA bzw. des AV1.
Konkret sind folgende Änderungen zu nennen:
- Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Nullbescheiden auf zwei Jahre
- Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Auskünften zur Güterliste (AzG) auf zwei Jahre
- Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) auf zwei Jahre
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare