EU-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierungen im Entwurf veröffentlicht
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht einen ersten unverbindlichen Änderungsüberblick für Güter, die im Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung gelistet werden. Voraussichtlich in Kraft treten sollen die Änderungen ab Mitte November 2023.
Welche Güter gelistet werden, geht auf die Beschlüsse der internationalen Exportkontrollregime zurück. Im Einzelnen sind dies die Australische Gruppe (AG), das Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR), die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG), das Wassenaar-Arrangement (WA) und das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ). In der Regel werden in der EU die Beschlüsse aus den Regimen einmal jährlich zum Jahresende umgesetzt.
Das BAFA bietet in der Fachmeldung Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung sowohl die Verlinkung zu den Vorab-Fassungen der Kommission als auch einen unverbindlichen Änderungsüberblick.
💡Tipp: Beim Klassifizieren der Güter gemäß der Dual-Use-Güterlisten hilft SOLID weiter. Durch die Links auf die geltende Verordnung auch immer auf aktuellem Stand.
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