Verpackungen in Europa: DIHK aktualisiert Merkblatt
Bereits seit 2018 ist die europäische Verpackungsrichtlinie in Kraft. Doch bei den Themen Recycling und Verpackung gehen die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union verschiedene Wege. Aus diesem Grund hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die wichtigsten Regelungen der verschiedenen Länder aktualisiert und in einer neuen Veröffentlichung zusammengefasst.
Wer auf dem europäischen Binnenmarkt verpackte Waren in den Verkehr bringen möchte, muss die jeweiligen Anforderungen beachten.
Details zu den verschiedenen Anwendungsbereichen, Sonderregelungen und Kennzeichnungspflichten finden sich in dem veröffentlichten PDF-Dokument: „Umgang mit Verpackungen in Europa“ (Stand 31.07.2023).
Neben den dort aufgeführten Mitgliedsstaaten und Einträgen zu Großbritannien, Norwegen, der Türkei oder der Schweiz wurden Vorschriften zu Polen und Griechenland ergänzt.
Das Dokument enthält Informationen zu:
- Rechtlichen Umsetzungen
- Pflichten von Herstellern, Handel und Importeuren
- Finanzierung und Entsorgung
- Unterscheidung bei B2B- oder B2C-Geschäften
- Kennzeichnungspflichten
- Weiterführende nationale Verlinkungen
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